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Deka Investment GmbH: Anlage-/Vertragsbedingungen Deka EURO iSTOXX ex Fin Dividend+ UCITS ETF

Deka Investment GmbH

Frankfurt am Main

Bekanntmachung der
Deka Investment GmbH

betreffend die
Wertpapierindex-Sondervermögen gemäß der OGAW-Richtlinie

Deka DAX® UCITS ETF (DE000ETFL011)
Deka DAX® (ausschüttend) UCITS ETF (DE000ETFL060)
Deka DAX® ex Financials 30 UCITS ETF (DE000ETFL433)
Deka DAXplus® Maximum Dividend UCITS ETF (DE000ETFL235)
Deka MDAX® UCITS ETF (DE000ETFL441)
Deka Euro iSTOXX ex Fin Dividend+ UCITS ETF (DE000ETFL482)
Deka EURO STOXX 50® UCITS ETF (DE000ETFL029)
Deka EURO STOXX 50® ESG UCITS ETF (DE000ETFL466)
Deka EURO STOXX® Select Dividend 30 UCITS ETF (DE000ETFL078)
Deka Eurozone Rendite Plus 1-10 UCITS ETF (DE000ETFL490)
Deka STOXX Europe 50® UCITS ETF (DE000ETFL250)
Deka STOXX® Europe Strong Growth 20 UCITS ETF (DE000ETFL037)
Deka STOXX® Europe Strong Value 20 UCITS ETF (DE000ETFL045
Deka STOXX® Europe Strong Style Composite 40 UCITS ETF (DE000ETFL052)
Deka MSCI Europe UCITS ETF (DE000ETFL284)
Deka MSCI Europe LC UCITS ETF (DE000ETFL086)
Deka MSCI Europe MC UCITS ETF (DE000ETFL292)
Deka MSCI Europe ex EMU UCITS ETF (DE000ETFL458)
Deka MSCI USA UCITS ETF (DE000ETFL268)
Deka MSCI USA LC UCITS ETF (DE000ETFL094)
Deka MSCI USA MC UCITS ETF (DE000ETFL276
Deka MSCI Japan UCITS ETF (DE000ETFL300)
Deka MSCI Japan LC UCITS ETF (DE000ETFL102)
Deka MSCI Japan Climate Change ESG UCITS ETF (DE000ETFL318)
Deka MSCI China ex A Shares UCITS ETF (DE000ETFL326)
Deka MSCI World UCITS ETF (DE000ETFL508)
Deka Oekom Euro Nachhaltigkeit UCITS ETF (DE000ETFL474)
Deka iBoxx € Liquid Sovereign Diversified 1-10 UCITS ETF (DE000ETFL110)
Deka iBoxx € Liquid Sovereign Diversified 1-3 UCITS ETF (DE000ETFL128)
Deka iBoxx € Liquid Sovereign Diversified 3-5 UCITS ETF (DE000ETFL136)
Deka iBoxx € Liquid Sovereign Diversified 5-7 UCITS ETF (DE000ETFL144)
Deka iBoxx € Liquid Sovereign Diversified 7-10 UCITS ETF (DE000ETFL151)
Deka iBoxx € Liquid Sovereign Diversified 10+ UCITS ETF (DE000ETFL169)
Deka iBoxx € Liquid Germany Covered Diversified UCITS ETF (DE000ETFL359)
Deka iBoxx € Liquid Corporates Diversified UCITS ETF (DE000ETFL375)
Deka iBoxx € Liquid Non-Financials Diversified UCITS ETF (DE000ETFL383)
Deka Euro Corporates 0-3 Liquid UCITS ETF (DE000ETFL532)
Deka Germany 30 UCITS ETF (DE000ETFL516)
Deka MSCI Germany Climate Change ESG UCITS ETF (DE000ETFL540)
Deka MSCI EMU Climate Change ESG UCITS ETF (DE000ETFL557)
Deka MSCI Europe Climate Change ESG UCITS ETF (DE000ETFL565)
Deka MSCI USA Climate Change ESG UCITS ETF (DE000ETFL573)
Deka MSCI World Climate Change ESG UCITS ETF (DE000ETFL581)
Deka MSCI EUR Corporates Climate Change ESG UCITS ETF (DE000ETFL599

Die Deka Investment GmbH („Gesellschaft“) ändert mit Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zum 31. Dezember 2021 die Allgemeinen Anlagebedingungen („AAB“) der vorstehend aufgeführten Wertpapierindex-Sondervermögen aufgrund des Gesetzes zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschland und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/​1160 zur Änderung der Richtlinien 2009/​65/​EG und 2011/​61/​EU im Hinblick auf den grenzüberschreitenden Vertrieb von Organismen für gemeinsame Anlagen (Fondsstandortgesetz – FoStoG) vom 3. Juni 2021.

Neben redaktionellen und klarstellenden Anpassungen umfassen die Änderungen unter anderem die Möglichkeit, Anteilscheine künftig auch elektronisch zu verbriefen. Ferner kann sich die Gesellschaft künftig nicht mehr von einem Unternehmen, dessen Unternehmensgegenstand die Abwicklung von grenzüberschreitenden Effektengeschäften für andere ist, organisierten System zur Vermittlung und Abwicklung der Wertpapier-Darlehen bedienen. Die Vermittlung und Abwicklung von Wertpapier-Darlehen über ein von einer Wertpapiersammelbank organisiertes System, das von den Anforderungen nach § 200 Absatz 1 Satz 3 KAGB abweicht, ist dagegen weiterhin zulässig. Darüber hinaus entfällt künftig die Unterrichtung der Anleger mittels eines dauerhaften Datenträgers bei Übertragung des Verwaltungs- und Verfügungsrechts über das Wertpapierindex-Sondervermögen auf eine andere Kapitalverwaltungsgesellschaft. Hinsichtlich der Änderungen von Anlagebedingungen gilt, dass die Anleger mittels eines dauerhaften Datenträgers im Falle von anlegerbenachteiligen Kostenänderungen oder anlegerbenachteiligenden Änderungen in Bezug auf wesentliche Anlegerrechte sowie im Falle von Änderungen der Anlagegrundsätze informiert werden müssen. Im Falle der Änderungen der Kosten und der Anlagegrundsätze verkürzt sich die Bekanntmachungsfrist von derzeit drei Monaten auf künftig vier Wochen. Des Weiteren wird § 25 AAB neu eingefügt. Dieser informiert die Anleger über die Möglichkeiten des Streitbeilegungsverfahrens.

Die wesentlichen Änderungen der Allgemeinen Anlagebedingungen, die für alle vorstehend aufgeführten Wertpapierindex-Sondervermögen gleichermaßen gelten, werden entsprechend der geltenden Rechtslage angepasst und erhalten den nachfolgenden Wortlaut:

***

§ 13 Absatz 3 AAB wird geändert und erhält folgenden Wortlaut:

§ 13 Wertpapier-Darlehen

(…)

3.

Die Gesellschaft kann sich auch eines von einer Wertpapiersammelbank organisierten Systems zur Vermittlung und Abwicklung der Wertpapier-Darlehen bedienen, das von den Anforderungen nach § 200 Absatz 1 Satz 3 KAGB abweicht, wenn von dem jederzeitigen Kündigungsrecht nach Absatz 1 nicht abgewichen wird.

(…)

§ 16 AAB wird geändert und erhält folgenden Wortlaut:

§ 16 Anteile

1.

Die Anteile am OGAW-Sondervermögen lauten auf den Inhaber und werden in Anteilscheinen verbrieft oder als elektronische Anteilscheine begeben.

2.

Verbriefte Anteilscheine werden in einer Sammelurkunde verbrieft; die Ausgabe von Einzelurkunden ist ausgeschlossen. Mit dem Erwerb eines Anteils am OGAW-Sondervermögen erwirbt der Anleger einen Miteigentumsanteil an der Sammelurkunde. Dieser ist übertragbar, soweit in den BAB nichts Abweichendes geregelt ist.

3.

Die Anteile können verschiedene Ausgestaltungsmerkmale, insbesondere hinsichtlich der Ertragsverwendung, des Ausgabeaufschlags, des Rücknahmeabschlags, der Währung des Anteilwertes, der Verwaltungsvergütung, der Mindestanlagesumme oder einer Kombination dieser Merkmale (Anteilklassen) haben. Die Einzelheiten sind in den BAB festgelegt.

§ 18 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 AAB wird geändert und erhält folgenden Wortlaut:

§ 18 Ausgabe- und Rücknahmepreise

1.

Soweit in den BAB nichts Abweichendes geregelt ist, werden zur Berechnung des Ausgabe- und Rücknahmepreises der Anteile die Verkehrswerte der zu dem OGAW-Sondervermögen gehörenden Vermögensgegenstände abzüglich der aufgenommenen Kredite und sonstigen Verbindlichkeiten (Nettoinventarwert) ermittelt und durch die Zahl der umlaufenden Anteile geteilt („Anteilwert“). Werden gemäß § 16 Absatz 3 unterschiedliche Anteilklassen für das OGAW-Sondervermögen eingeführt, ist der Anteilwert sowie der Ausgabe- und Rücknahmepreis für jede Anteilklasse gesondert zu ermitteln.

Werden gemäß § 16 Absatz 3 unterschiedliche Anteilklassen für das OGAW-Sondervermögen eingeführt, ist der Anteilwert sowie der Ausgabe- und Rücknahmepreis für jede Anteilklasse gesondert zu ermitteln.

(…)

§ 22 Absatz 2 AAB wird geändert und erhält folgenden Wortlaut:

§ 22 Wechsel der Kapitalverwaltungsgesellschaft und der Verwahrstelle

(…)

2.

Die genehmigte Übertragung wird im Bundesanzeiger und darüber hinaus im Jahresbericht oder Halbjahresbericht sowie in den in dem Verkaufsprospekt bezeichneten elektronischen Informationsmedien bekannt gemacht. Die Übertragung wird frühestens drei Monate nach ihrer Bekanntmachung im Bundesanzeiger wirksam.

(…)

§ 23 Absatz 3 und Absatz 4 AAB werden geändert und erhalten folgenden Wortlaut:

§ 23 Änderungen der Anlagebedingungen

(…)

3.

Sämtliche vorgesehenen Änderungen werden im Bundesanzeiger und darüber hinaus in einer hinreichend verbreiteten Wirtschafts- oder Tageszeitung oder in den im Verkaufsprospekt bezeichneten elektronischen Informationsmedien bekannt gemacht. In einer Veröffentlichung nach Satz 1 ist auf die vorgesehenen Änderungen und ihr Inkrafttreten hinzuweisen. Im Falle von anlegerbenachteiligenden Kostenänderungen im Sinne des § 162 Absatz 2 Nummer 11 KAGB oder anlegerbenachteiligenden Änderungen in Bezug auf wesentliche Anlegerrechte sowie im Falle von Änderungen der Anlagegrundsätze des OGAW-Sondervermögens im Sinne des § 163 Absatz 3 KAGB sind den Anlegern zeitgleich mit der Bekanntmachung nach Satz 1 die wesentlichen Inhalte der vorgesehenen Änderungen der Anlagebedingungen und ihre Hintergründe in einer verständlichen Art und Weise mittels eines dauerhaften Datenträgers zu übermitteln. Im Falle von Änderungen der bisherigen Anlagegrundsätze sind die Anleger zusätzlich über ihre Rechte nach § 163 Absatz 3 KAGB zu informieren.

4.

Die Änderungen treten frühestens am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft, im Falle von Änderungen der Kosten und der Anlagegrundsätze jedoch nicht vor Ablauf von vier Wochen nach der entsprechenden Bekanntmachung.

§ 25 AAB wird neu eingefügt und erhält folgenden Wortlaut:

§ 25 Streitbeilegungsverfahren

Die Gesellschaft hat sich zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet. Bei Streitigkeiten können Verbraucher die Ombudsstelle für Investmentfonds des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. als zuständige Verbraucherschlichtungsstelle anrufen. Die Gesellschaft nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor dieser Schlichtungsstelle teil.

Die Kontaktdaten lauten: Büro der Ombudsstelle des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V., Unter den Linden 42, 10117 Berlin, www.ombudsstelle-investmentfonds.de.

Die Europäische Kommission hat unter www.ec.europa.eu/​consumers/​odr eine europäische Online-Streitbeilegungsplattform eingerichtet. Verbraucher können diese für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen nutzen. Die E-Mail-Adresse der Gesellschaft lautet: service@deka.de.

Zum 31. Dezember 2021 erscheinen aktualisierte Ausgaben der jeweiligen Verkaufsprospekte der Wertpapierindex-Sondervermögen, die kostenfrei auf Anforderung bei der Deka Investment GmbH, Mainzer Landstraße 16, 60325 Frankfurt am Main, erhältlich sind oder unter www.deka-etf.de abrufbar sind.

 

Frankfurt, im Dezember 2021

Deka Investment GmbH

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