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UBS (Lux) Equity SICAV: Verschmelzung

UBS (Lux) Equity SICAV
Société d’investissement à capital variable

33 A, avenue J.F. Kennedy
L-1855 Luxemburg
RCS Luxemburg Nr. B 56386

www.ubs.com

Mitteilung an die Aktionäre des UBS (Lux) Equity SICAV – Global Quantitative (USD) und
UBS (Lux) Equity SICAV – Global Opportunity Sustainable (USD)
(gemeinsam «die Aktionäre»)

UBS (Lux) Equity SICAV (die «Gesellschaft»), eine «Société d’Investissement à Capital Variable (SICAV)», möchte Sie von der Entscheidung in Kenntnis setzen, den Subfonds UBS (Lux) Equity SICAV – Global Quantitative (USD) (der «übertragende Subfonds») mit Wirkung zum 20. Januar 2022 (das «Datum des Inkrafttretens») mit dem Subfonds UBS (Lux) Equity SICAV – Global Opportunity Sustainable (USD) (der «übernehmende Subfonds») (beide gemeinsam als die «Subfonds» bezeichnet) zu verschmelzen (die «Verschmelzung»).

Angesichts des rückläufigen Interesses der Anleger am übertragenden Subfonds und zur Rationalisierung und Straffung des Fondsangebots ist es nach Ansicht des Verwaltungsrats der UBS (Lux) Equity SICAV im besten Interesse der Aktionäre, den übertragenden Subfonds gemäss Artikel 25 Absatz 2 der Satzung der UBS (Lux) Equity SICAV mit dem übernehmenden Subfonds zu verschmelzen.

Ab dem Datum des Inkrafttretens haben die Aktien des übertragenden Subfonds, die mit dem übernehmenden Subfonds verschmolzen werden, in jeder Hinsicht dieselben Rechte wie die Aktien, die vom übernehmenden Subfonds ausgegeben werden.

Die Verschmelzung erfolgt auf der Grundlage des Nettoinventarwerts je Aktie zum 19. Januar 2022 (der «Stichtag»). Im Zusammenhang mit dieser Verschmelzung werden die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des übertragenden Subfonds dem übernehmenden Subfonds zugerechnet. Die Zahl der dadurch auszugebenden neuen Aktien wird am Datum des Inkrafttretens auf Basis des Umtauschverhältnisses entsprechend dem Nettoinventarwert je Aktie des übertragenden Subfonds am Stichtag im Vergleich zu entweder (i) dem Erstausgabepreis der entsprechenden übernehmenden Aktienklasse des übernehmenden Subfonds – sofern diese Aktienklasse vor dem Stichtag noch nicht ausgegeben wurde – oder (ii) dem Nettoinventarwert je Aktie der übernehmenden Aktienklasse des übernehmenden Subfonds am Stichtag berechnet.

Die Verschmelzung bringt für die Aktionäre folgende Änderungen mit sich:

UBS (Lux) Equity SICAV – Global Quantitative (USD) UBS (Lux) Equity SICAV – Global Opportunity Sustainable (USD)
Übertragende Aktienklassen I-X-acc (ISIN: LU1398086220)
U-X-acc: (ISIN: LU1289529262)
(EUR) K-X-acc (ISIN: LU1908350819)
I-X-acc, (ISIN: LU2279708718)
U-X-acc (ISIN: LU2100403588)
(EUR) K-B-acc: Wird bei Bedarf eröffnet
Maximale pauschale Verwaltungsgebühr p. a. I-X-acc: 0 %
U-X-acc: 0 %
(EUR) K-X-acc: 0 %
I-X-acc: 0 %
U-X-acc: 0 %
(EUR) K-B-acc: 0,065 %
Laufende Gebühren (gemäss den wesentlichen Anlegerinformationen, «KIID») I-X-acc: 0,03 %
U-X-acc: 0,03 %
(EUR) K-X-acc: 0,07 %
I-X-acc: 0,02 %
U-X-acc: 0,03 %
(EUR) K-B-acc: 0,09 % (Schätzung)
Anlagepolitik UBS Asset Management stuft diesen Subfonds als ESG-Integrationsfonds ein, der keine bestimmten ESG-Belange fördert bzw. kein bestimmtes Nachhaltigkeitsziel verfolgt oder bestimmte ökologische oder soziale Auswirkungen anstrebt. Dieser aktiv verwaltete Subfonds investiert unter Beachtung des Grundsatzes der Risikostreuung in Aktien und sonstige Eigenkapitalinstrumente von Unternehmen weltweit. Der Anlageprozess beruht auf mathematischen Modellen, die Bewertungsunterschiede ermitteln und gleichzeitig das Risiko steuern. Die zu diesem Zweck erforderlichen Bewertungskriterien basieren auf einer Auswahl von statistischen Daten und Indikatoren, die für den Bewertungsprozess von Bedeutung sind. Diese mathematischen Modelle sollen das Risiko von Kursrückgängen verringern und gleichzeitig das Potenzial von Kursanstiegen wahren. Für den Portfolioaufbau wird ein Algorithmus verwendet, der die einzelnen Prognosen verarbeitet und sicherstellt, dass im Hinblick auf einzelne Wertpapiere, Sektoren oder Faktoren keine unnötigen Risiken entstehen. Der Subfonds verwendet die Benchmark MSCI World (bei Wiederanlage der Nettodividende) zur Bewertung der Performance, zur Risikosteuerung und für den Portfolioaufbau. Der Portfoliomanager kann das Portfolio in eigenem Ermessen aufbauen und ist bei der Gewichtung nicht an die Benchmark gebunden. Bei Aktienklassen mit dem Namensbestandteil «hedged» werden währungsabgesicherte Versionen der Benchmark verwendet (sofern verfügbar). Das Portfolio kann bei der Allokation und Performance von der Benchmark abweichen. Die Anleger sollten beachten, dass der Subfonds sich auch in chinesischen A-Aktien engagieren kann, die über die Verbindung der Börsenplätze Shanghai und Hongkong sowie Shenzhen und Hongkong gehandelt werden. Chinesische A-Aktien sind auf Renminbi lautende A-Aktien von Unternehmen mit Sitz auf dem chinesischen Festland; diese werden an chinesischen Börsen wie der Shanghai Stock Exchange und der Shenzhen Stock Exchange gehandelt.
Dieser Subfonds kann sowohl in Industrie- als auch in Schwellenländern investieren. Die damit verbundenen Risiken sind im Abschnitt «Allgemeine Risikohinweise» aufgeführt. Zusätzlich zu den vorstehend genannten Informationen sollten Anleger die Risiken kennen und berücksichtigen, die mit Anlagen verbunden sind, welche über Shanghai-Hong Kong Stock Connect oder Shenzhen-Hong Kong Stock Connect gehandelt werden. Informationen zu diesem Thema sind nach dem Abschnitt «Allgemeine Risikohinweise» aufgeführt. Aus den genannten Gründen richtet sich dieser Subfonds insbesondere an risikobewusste Anleger.
UBS Asset Management stuft diesen Subfonds als Fonds mit Nachhaltigkeitsfokus (Sustainability Focus Funds) ein. Der Subfonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale und wird entsprechend Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/​2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor eingestuft. Dieser aktiv verwaltete Subfonds investiert hauptsächlich in Aktien und andere Beteiligungsrechte grosser Aktiengesellschaften (Large Caps) weltweit. Das Subfondsvermögen wird auch in Aktien und Beteiligungsrechte kleiner und mittlerer Unternehmen weltweit investiert.
Der Subfonds kann sein Investitionsniveau mit Hilfe von Derivaten auf mindestens 75% und höchstens 125% des Nettovermögens erhöhen oder absenken. Im Einklang mit Punkt 5 der Anlagegrundsätze „Besondere Techniken und Instrumente, die Wertpapiere und Geldmarktinstrumente zum Gegenstand haben” kann der Subfonds auch Indexfutures einsetzen, um sein Marktengagement zu erhöhen oder zu verringern.

Der Portfoliomanager nutzt eine ESG-Konsensbewertung von UBS (ESG Consensus Score), um Unternehmen mit überzeugender Performance in Hinblick auf Umwelt und Soziales oder einem starken Nachhaltigkeitsprofil für das Anlageuniversum zu identifizieren. Dieser ESG Consensus Score von UBS ist ein normalisierter gewichteter Durchschnitt von ESG-Bewertungsdaten interner und anerkannter externer Anbieter. Statt sich ausschliesslich auf die ESG-Bewertung eines einzelnen Anbieters zu stützen, macht der Consensus-Score-Ansatz die Qualität des Nachhaltigkeitsprofils plausibler. Bei dem ESG Consensus Score von UBS werden Nachhaltigkeitsfaktoren, wie die Leistung der betreffenden Unternehmen in Bezug auf Themen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG-Aspekte) beurteilt. Diese ESG-Aspekte beziehen sich auf die Hauptbereiche der Geschäftstätigkeit der Unternehmen und auf ihre Effizienz beim Umgang mit ESG-Risiken. Zu den Faktoren Umwelt und Soziales können (unter anderem) folgende zählen: ökologischer Fussabdruck und betriebliche Effizienz, Umweltrisikomanagement, Klimawandel, Nutzung natürlicher Ressourcen, Umweltverschmutzung und Abfallmanagement, Beschäftigungsstandards und Lieferkettenkontrolle, Humankapital, personelle Vielfalt des Vorstands, Arbeitsschutz, Produktsicherheit sowie Richtlinien zur Betrugs- und Korruptionsbekämpfung. Die einzelnen Anlagepositionen im Subfonds verfügen über einen ESG Consensus Score von UBS (auf einer Skala von 1 bis 10, wobei 10 das beste Nachhaltigkeitsprofil darstellt). Das Nachhaltigkeitsprofil des Subfonds wird anhand des gewichteten Durchschnitts des UBS ESG-Konsensus-Scores gemessen. Der Subfonds bewahrt ein Nachhaltigkeitsprofil, das über dem Nachhaltigkeitsprofil seiner Benchmark liegt, oder hat einen UBS ESG Consensus Score zwischen 7 und 10 (weist auf ein starkes Nachhaltigkeitsprofil hin). Barmittel und Anlageinstrumente ohne Rating werden nicht in die Berechnung einbezogen. Der Subfonds bewirbt damit ökologische und soziale sowie Governance-Merkmale. Der Subfonds schliesst Unternehmen mit einem Nachhaltigkeitsprofil aus, das auf ein hohes oder gravierendes ESG-Risiko hinweist. Der Subfonds legt neben der Ausschlusspolitik nicht direkt in Unternehmen an, die einen beträchtlichen Teil ihres Umsatzes mit Tabakherstellung, Erwachsenenunterhaltung oder Kohle erwirtschaften, noch in Unternehmen, die einen beträchtlichen Teil ihres Umsatzes mit Energie aus Kohlekraftwerken erzielen. Der Subfonds verwendet die Benchmark MSCI World (bei Wiederanlage der Nettodividende) zur Überwachung der Performance und des ESG-Profils, zur Steuerung von ESG- und Anlagerisiken sowie zum Aufbau des Portfolios. Die Benchmark ist nicht auf die Bewerbung von ESG-Merkmalen ausgelegt. Die Anlagestrategie und der Überwachungsprozess stellen sicher, dass die ökologischen oder sozialen Merkmale des Produkts berücksichtigt werden. Das Nachhaltigkeitsprofil des Subfonds wird an dem der Benchmark gemessen, und die entsprechenden Ergebnisse werden mindestens einmal jährlich auf der Grundlage der monatlichen Profile berechnet und im Jahresbericht veröffentlicht. Der Portfoliomanager kann das Portfolio nach eigenem Ermessen zusammenstellen und ist bei der Auswahl oder Gewichtung der Anlage nicht an die Benchmark gebunden. Das bedeutet, dass die Anlageperformance des Subfonds von jener der Benchmark abweichen kann. Da der Subfonds aufgrund seiner globalen Ausrichtung in unterschiedliche Währungen investiert, kann das Portfolio vollständig oder teilweise dem Risiko von Währungsschwankungen unterliegen.

Dieser Subfonds kann sowohl in Industrie- als auch in Schwellenländern investieren. Die damit verbundenen Risiken sind im Abschnitt «Allgemeine Risikohinweise» aufgeführt. Zusätzlich zu den vorstehend genannten Informationen sollten Anleger die Risiken kennen und berücksichtigen, die mit Anlagen verbunden sind, welche über Shanghai-Hong Kong Stock Connect oder Shenzhen-Hong Kong Stock Connect gehandelt werden. Informationen zu diesem Thema sind nach dem Abschnitt «Allgemeine Risikohinweise» aufgeführt. Aus den genannten Gründen richtet sich dieser Subfonds insbesondere an risikobewusste Anleger.

Portfolioverwalter UBS Asset Management Switzerland AG, Zürich UBS Asset Management (UK) Ltd, London

Da vor dem Datum des Inkrafttretens unter Umständen ein Teil seines Vermögens verkauft und in liquide Mittel investiert wird, kann die Verschmelzung die Zusammensetzung des Portfolios des übertragenden Subfonds wesentlich beeinflussen. Etwaige Anpassungen des Portfolios werden vor dem Datum des Inkrafttretens vorgenommen. Wie jede andere Verschmelzung birgt auch die vorliegende Verschmelzung aufgrund der Neustrukturierung des Portfolios des übertragenden Subfonds ein potenzielles Risiko der Performanceverwässerung.

Unterschiedliche Merkmale der Subfonds wie Anlagepolitik, maximale pauschale Verwaltungsgebühr, laufende Gebühren und Portfoliomanager sind in der vorstehenden Tabelle beschrieben.

Wegen des Engagements in Wertpapierfinanzierungsgeschäften gilt für den übernehmenden Subfonds ein geringerer erwarteter und maximaler Einsatz von Total Return Swaps:

Subfonds Total Return Swaps
Erwartet Maximum
UBS (Lux) Equity SICAV – Global Opportunity Sustainable (USD) 0 % 15 %
UBS (Lux) Equity SICAV – Global Quantitative (USD) 0%-10% 50 %

Ferner bleiben die Merkmale der Subfonds wie die Handelshäufigkeit, die Methode zur Berechnung des Gesamtrisikos, die Rechnungswährung, das Ende des Geschäftsjahres und der Cut-off-Zeitpunkt unverändert.

Das Risiko- und Ertragsprofil («SRRI») des übernehmenden Subfonds gemäss KIID (6) entspricht dem Risiko- und Ertragsprofil des übertragenden Subfonds (6).

Die Rechts-, Beratungs- und Verwaltungskosten und -auslagen (ohne potenzielle Transaktionskosten für den übertragenden Subfonds) im Zusammenhang mit der Verschmelzung werden von der UBS Asset Management Switzerland AG getragen und haben weder Auswirkungen auf den übertragenden noch auf den übernehmenden Subfonds. Die Gebühren des Wirtschaftsprüfers in Zusammenhang mit der Verschmelzung werden vom übertragenden Subfonds getragen. Zusätzlich und um die Interessen der Anleger des übernehmenden Subfonds zu schützen, findet das Swing Pricing, wie in den Verkaufsprospekten der Subfonds beschrieben, für sämtliche Baranteile des Vermögens, die mit dem übernehmenden Subfonds verschmolzen werden sollen, anteilig Anwendung, vorausgesetzt, dass sie den für den übernehmenden Subfonds definierten Schwellenwert übersteigen.

Aktionäre des übertragenden Subfonds und des übernehmenden Subfonds, die der Verschmelzung nicht zustimmen, können ihre Aktien gebührenfrei bis zum Cut-off-Zeitpunkt um 15.00 Uhr MEZ am 14. Januar 2022 zurückgeben. Der übertragende Subfonds wird anschliessend für Rücknahmen geschlossen. Ab sofort ist für den übertragenden Subfonds eine Abweichung von dessen Anlagepolitik zulässig, soweit dies für die grösstmögliche Anpassung des zugehörigen Portfolios an die Anlagepolitik des übernehmenden Subfonds erforderlich ist. Die Verschmelzung tritt am 20. Januar 2022 in Kraft und ist bindend für alle Aktionäre, die keine Rücknahme ihrer Aktien beantragt haben. Aktien des übertragenden Subfonds wurden bis zum 13. Dezember 2021, Cut-off-Zeitpunkt 15.00 Uhr MEZ, ausgegeben. Am Datum des Inkrafttretens der Verschmelzung werden die Aktionäre des übertragenden Subfonds in das Aktionärsregister des übernehmenden Subfonds eingetragen und können ihre Rechte als Aktionäre des übernehmenden Subfonds ausüben, so z. B. an Hauptversammlungen teilnehmen und dort ihre Stimme abgeben sowie das Recht, den Rückkauf, die Rücknahme oder den Umtausch von Aktien des übernehmenden Subfonds zu beantragen.

PricewaterhouseCoopers, Société coopérative, 2, rue Gerhard Mercator, L-2182 Luxemburg, wurde mit der Erstellung eines Berichts beauftragt, in dem die in Artikel 71 Absatz 1 Buchstabe a bis c Alternative 1 des luxemburgischen Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen (das «Gesetz von 2010») vorgesehenen Bedingungen zum Zwecke dieser Verschmelzung überprüft werden. Ein Exemplar dieses Berichts wird den Aktionären rechtzeitig vor der Verschmelzung auf Anfrage kostenlos zur Verfügung gestellt. Ferner wird PricewaterhouseCoopers mit der Überprüfung des tatsächlichen Umtauschverhältnisses beauftragt, das am Tag der Berechnung des Umtauschverhältnisses festgelegt wird, so wie dies in Artikel 71 Absatz 1 Buchstabe c Alternative 2 des Gesetzes von 2010 vorgesehen ist. Ein Exemplar dieses Berichts wird den Aktionären auf Anfrage kostenlos zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus wird den Aktionären des übertragenden Subfonds nahegelegt, die wesentlichen Anlegerinformationen («KIID») für den übernehmenden Subfonds zu lesen, die online unter www.ubs.com/​fonds verfügbar sind. Aktionäre, die weiterführende Informationen wünschen, können sich an die Verwaltungsgesellschaft wenden. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass Anleger hinsichtlich ihrer Beteiligungen an Investmentfonds möglicherweise steuerpflichtig sind. Bei steuerlichen Fragen im Zusammenhang mit dieser Verschmelzung wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.

Kontakt- und Informationsstelle in Deutschland:
UBS Europe SE, Bockenheimer Landstrasse 2-4, D-60306 Frankfurt am Main

Luxemburg, 14. Dezember 2021

Die Verwaltungsgesellschaft

Mitteilung gemäß § 167 Absatz 3 KAGB

Die Mitteilung an die Aktionäre steht auch auf der folgenden Website zur Verfügung:
https:/​/​www.ubs.com/​lu/​en/​asset_​management/​notifications.html

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