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Nuveen Global Investors Fund plc: Verschmelzung IE00BF0NVL17

NUVEEN GLOBAL INVESTORS FUND PUBLIC LIMITED COMPANY
(ein Umbrellafonds mit getrennter Haftung zwischen den Teilfonds)
Ten Earlsfort Terrace

Dublin 2
D02 T380
Irland

Datum: 2. November 2021

Dieses Dokument ist wichtig und erfordert ihre sofortige Beachtung. Falls Sie Fragen zur weiteren Vorgehensweise haben, sollten Sie sich an Ihren Anlageberater, Steuerberater und/​oder Rechtsberater wenden.

Haben Sie Ihre Anteile (die „Anteile“) am Nuveen Real Asset Income Fund (der „verschmelzende Fonds“), einem Teilfonds von Nuveen Global Investors Fund plc (die „Gesellschaft“) vollständig verkauft oder übertragen, leiten Sie dieses Dokument bitte umgehend an den Erwerber oder Übertragungsempfänger oder an den Börsenmakler, die Bank oder die sonstige Stelle weiter, über die der Verkauf oder die Übertragung erfolgte, damit es dem Erwerber oder Übertragungsempfänger so bald wie möglich übermittelt werden kann.

Sofern nicht anders definiert, haben alle hierin verwendeten Begriffe dieselbe Bedeutung wie die im Prospekt der Gesellschaft vom 4. Mai 2021 in seiner jeweils gültigen Fassung (der „Prospekt“) verwendeten Begriffe. Ein Exemplar des Prospekts ist auf Anfrage während der üblichen Geschäftszeiten von der Gesellschaft oder beim örtlichen Vertreter der Gesellschaft in jedem Land, in dem die Gesellschaft zum öffentlichen Vertrieb zugelassen ist, erhältlich.

Die Verwaltungsratsmitglieder der Gesellschaft (jeweils ein „Verwaltungsratsmitglied“, zusammen der „Verwaltungsrat“) übernehmen für die in diesem Dokument enthaltenen Informationen die Verantwortung. Nach bestem Wissen und Gewissen der Verwaltungsratsmitglieder (die jede angemessene Sorgfalt angewandt haben, um sicherzustellen, dass dies der Fall ist) entsprechen die in diesem Dokument enthaltenen Informationen den Tatsachen und lassen nichts aus, was die Bedeutung dieser Informationen beeinflussen könnte.

Sehr geehrte Anteilsinhaberin, sehr geehrter Anteilsinhaber,

Wir, die Verwaltungsratsmitglieder der Gesellschaft, wenden uns an Sie als Anteilsinhaber (ein „Anteilsinhaber“) des verschmelzenden Fonds. Der Zweck dieses Rundschreibens ist es, unseren Vorschlag zur Verschmelzung des verschmelzenden Fonds mit dem Nuveen Global Infrastructure Fund (der „aufnehmende Fonds“), einem anderen Teilfonds der Gesellschaft, zu erläutern und Sie um Ihre Zustimmung zu dieser Verschmelzung (die „Verschmelzung“) zu bitten. In diesem Rundschreiben werden auch die Bedingungen der geplanten Verschmelzung dargelegt und erläutert wie diese gemäß Teil 7 der Verordnungen der Europäischen Gemeinschaften (Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren) von 2011 in ihrer jeweils gültigen Fassung (die „OGAW-Verordnungen“) durchgeführt werden soll.

Der Beschluss der Anteilsinhaber, der zur Durchführung der Verschmelzung verabschiedet werden muss, ist in der beigefügten Mitteilung zur Einberufung der erforderlichen Versammlung der Anteilsinhaber des verschmelzenden Fonds zur Abstimmung über die Verschmelzung (die „Versammlung“) beschrieben (siehe Anlage A). In der Anlage B ist ein Vollmachtsformular beigefügt, mit dem Sie bei der Versammlung abstimmen können. Sie werden dringend gebeten, die Vollmacht so bald wie möglich, jedoch spätestens 48 Stunden vor dem für die Versammlung angesetzten Zeitpunkt, auszufüllen und zurückzusenden. Wird der Beschluss verabschiedet, tritt der die Verschmelzung genehmigende Beschluss am 10. Dezember 2021 in Kraft (das „Datum des Inkrafttretens“).

Vorbehaltlich der Verabschiedung des Beschlusses zur Genehmigung der Verschmelzung werden ab 16.00 Uhr (Eastern Time) am Datum des Inkrafttretens die Vermögenswerte des verschmelzenden Fonds auf den aufnehmenden Fonds übertragen und die Anteilsinhaber erhalten Anteile am aufnehmenden Fonds (die „Anteile des aufnehmenden Fonds“). Mit der Ausgabe der Anteile des aufnehmenden Fonds werden die Anteile eines Anteilsinhabers an dem verschmelzenden Fonds annulliert.

Eingetragen in Irland. Registrierungsnummer des Unternehmens: 434562. Eingetragener Sitz: wie vorstehend.
Verwaltungsratsmitglieder: Eimear Cowhey, Kevin McCarthy (USA), Deann Morgan (USA), Adrian Waters

NU009/​001/​AC#39838806.11

BEDINGUNGEN DER VERSCHMELZUNG

Gemäß den OGAW-Verordnungen muss der Verwaltungsrat der Gesellschaft die Bedingungen der geplanten Verschmelzung (die „Bedingungen“) genehmigen. Die Bedingungen wurden der Central Bank of Ireland (die „Zentralbank“) vorgelegt und sind im Folgenden aufgeführt.

1.

ART DER VERSCHMELZUNG UND BETEILIGTE FONDS

Bei der Verschmelzung handelt es sich um eine Verschmelzung zwischen dem verschmelzenden und dem aufnehmenden Fonds. Beide sind Teilfonds der Gesellschaft, die ein OGAW-Fonds ist, der von der Zentralbank als Umbrellafonds mit getrennter Haftung zwischen den Teilfonds gemäß den OGAW-Verordnungen und als Investmentgesellschaft mit variablem Kapital zugelassen ist. Der verschmelzende Fonds und der aufnehmende Fonds vertreiben ihre Anteile in anderen EU-Mitgliedstaaten.

Bei der Verschmelzung wird das Nettovermögen des verschmelzenden Fonds auf den aufnehmenden Fonds übertragen, die Anteilsinhaber des verschmelzenden Fonds werden zu Anteilsinhabern des aufnehmenden Fonds. Der verschmelzende Fonds bleibt bis zur Begleichung seiner Verbindlichkeiten gemäß Teil (c) der Definition von „Verschmelzung“ in Verordnung 3(1) der OGAW-Verordnungen bestehen.

2.

HINTERGRUND UND GRÜNDE FÜR DIE GEPLANTE VERSCHMELZUNG

Die Zulassung der Zentralbank für den verschmolzenen Fonds als Teilfonds der Gesellschaft erfolgte am 13. Oktober 2015. Die Zulassung der Zentralbank für den aufnehmenden Fonds als Teilfonds der Gesellschaft erfolgte am 16. Mai 2011.

Die Gesellschaft hat eine Überprüfung der von ihr angebotenen Fondspalette durchgeführt. In der Folge dieser Überprüfung hat der Verwaltungsrat beschlossen, dass es im besten Interesse der Anteilsinhaber des verschmelzenden Fonds ist, ihn mit dem aufnehmenden Fonds zu verschmelzen. Nuveen Fund Advisors, LLC (der „Fondsmanager“) ist der Auffassung, dass die Ähnlichkeiten im Anlageziel, in der Anlagepolitik und der Anlagephilosophie des verschmelzenden und des aufnehmenden Fonds, die Überschneidungen des Portfoliomanagementteams und der Researchanalysten, das bereits sehr starke Engagement des verschmelzenden Fonds im Infrastruktursektor und die Anzahl der gemeinsamen Bestände der beiden Fonds alles Faktoren sind, die für die geplante Verschmelzung sprechen. Darüber hinaus ist der Fondsmanager der Ansicht, dass durch die Verschmelzung des verschmelzenden mit dem aufnehmenden Fonds Größenvorteile und operative Effizienzsteigerungen erzielt werden. Darüber hinaus macht die Erfolgsbilanz der vom aufnehmenden Fonds verfolgten Strategie eine Verschmelzung mit dem verschmelzenden Fonds zur am besten geeigneten Lösung, um einen langfristigen Erfolg für die Anteilsinhaber des verschmelzenden Fonds zu erzielen.

Es wird darüber hinaus erwartet, dass die Anteilsinhaber nach der Verschmelzung von niedrigeren Betriebskosten profitieren werden. Sie ergeben sich aus einem größeren Vermögen und einer größeren Anlegerbasis.

Wenn die Anteilsinhaber des verschmelzenden Fonds der Verschmelzung zustimmen, werden diese Anteilsinhaber direkt neue Anteile am aufnehmenden Fonds halten. Der Verwaltungsrat ist der Ansicht, dass den langfristigen Interessen der Anteilsinhaber des verschmelzenden Fonds durch die Verschmelzung am besten gedient ist.

Sollte der Beschluss zur Genehmigung der geplanten Verschmelzung nicht angenommen werden, beabsichtigt der Verwaltungsrat, den verschmelzenden Fonds in Übereinstimmung mit der Satzung zu schließen.

3.

ERWARTETE AUSWIRKUNGEN DER GEPLANTEN VERSCHMELZUNG AUF DIE ANTEILSINHABER

(i)

Laufende Kosten

Die Angaben zu den laufenden Kosten für die jeweiligen Anteilsklassen des aufnehmenden Fonds werden in den entsprechenden Dokumenten mit den wesentlichen Anlegerinformationen („KIID“) offen gelegt und in der Anlage D bereitgestellt.

Die laufenden Kosten der Anteilsklassen A, C und I des aufnehmenden Fonds sind niedriger als die der entsprechenden Anteilsklassen des verschmelzenden Fonds.

Bei den Anteilen der Klasse P des aufnehmenden Fonds sind die laufenden Kosten etwas höher als bei den entsprechenden Anteilsklassen des verschmelzenden Fonds. Der Preisunterschied beträgt 0,07 USD pro angelegte 100 USD.

Es wird allerdings erwartet, dass der aufnehmende Fonds infolge seiner Vergrößerung durch die Verschmelzung, der operativen Effizienz und der erwarteten besseren Geschäftsmöglichkeiten für den aufnehmenden Fonds von Skaleneffekten profitieren wird.

(ii)

Management- und Governance-Struktur

Sowohl der verschmelzende als auch der aufnehmende Fonds sind Teilfonds der Gesellschaft und unterliegen als solche denselben OGAW-Verordnungen, sind beide von der Zentralbank genehmigt und werden von ihr beaufsichtigt und unterliegen denselben aufsichtsrechtlichen Bestimmungen. Die Fonds werden außerdem von demselben Fondsmanager bei Nuveen Fund Advisors, LLC, und demselben Unter-Fondsmanager bei Nuveen Asset Management, LLC, verwaltet. Dementsprechend wird es im Rahmen der Verschmelzung keine Änderungen in der Management- oder Governance-Struktur geben.

Eine Änderung des Anlageziels des verschmelzenden Fonds oder des aufnehmenden Fonds oder eine wesentliche Änderung der Anlagepolitik des verschmelzenden oder des aufnehmenden Fonds würde die Zustimmung der Zentralbank sowie die der Anteilsinhaber erfordern.

(iii)

Vergleich von verschmelzendem und aufnehmendem Fonds

Der Verwaltungsrat der Gesellschaft empfiehlt Ihnen, den Vergleich der wichtigsten Eigenschaften der beiden Fonds in Anlage C sorgfältig zu prüfen. Er befasst sich mit den wesentlichen Merkmalen und der Geschäftstätigkeit der beiden Fonds und enthält Informationen über ihre Anlageziele und -politik, Struktur, Anlagebeschränkungen, Gebühren und Aufwendungen, Anteilsklassen und regelmäßigen Berichtstermine.

Vor der Verschmelzung wird die Liquidation bestimmter Anlagen notwendig sein, die derzeit vom verschmelzenden Fonds gehalten werden und die nicht für den aufnehmenden Fonds in Frage kommen. Es wird erwartet, dass etwa 80-90 % der derzeitigen Anlagen des verschmelzenden Fonds liquidiert und die Erlöse nach der Verschmelzung in zulässige Anlagen des aufnehmenden Fonds reinvestiert werden, um die Einhaltung von dessen Anlagepolitik zu gewährleisten.

Die derzeit vom aufnehmenden Fonds gehaltenen Anlagen werden sich weder vor noch nach der Verschmelzung ändern.

Ebenfalls in Anlage C finden Sie weitere Einzelheiten über die Zuordnung der Anteilsklassen des verschmelzenden Fonds zu den entsprechenden Anteilsklassen des aufnehmenden Fonds.

4.

BEWERTUNG DER VERMÖGENSWERTE UND BERECHNUNG DES UMTAUSCHVERHÄLTNISSES

Wird der Beschluss zur Genehmigung der Verschmelzung verabschiedet, werden die Anteile des verschmelzenden Fonds auf der Grundlage eines Umtauschverhältnisses in Anteile des aufnehmenden Fonds umgetauscht. Dieses Umtauschverhältnis wird auf der Grundlage des Werts eines Anteils des verschmelzenden Fonds unter Verwendung des Nettoinventarwerts („NIW“) je Anteil am Tag der Verschmelzung und des NIW je Anteil des aufnehmenden Fonds berechnet. Die Bewertung des verschmelzenden Fonds und des aufnehmenden Fonds erfolgt gemäß der im Prospekt ausgewiesenen Bewertungsmethode. Dementsprechend ist die Anzahl der Anteile des verschmelzenden Fonds, die von jedem Anteilsinhaber des verschmelzenden Fonds gehalten wird, möglicherweise nicht gleich der Anzahl der Anteile des aufnehmenden Fonds, die der betreffende Anteilsinhaber nach der Verschmelzung erhält.

5.

KOSTEN

Die der Gesellschaft entstandenen Kosten und Aufwendungen, die sich aus der Umsetzung des Beschlusses zur Genehmigung der Verschmelzung ergeben oder damit zusammenhängen (einschließlich Rechtskosten, Validierungskosten, Versandkosten und die Kosten und Aufwendungen für die Beantragung des Widerrufs der Genehmigung des verschmelzenden Fonds durch die Zentralbank, wie beispielsweise die Kosten für die Abschlussprüfung), werden vom Fondsmanager getragen.

Weder die Anteilsinhaber des verschmelzenden noch des aufnehmenden Fonds tragen Kosten, die direkt mit der Verschmelzung zusammenhängen.

6.

DIE VERSCHMELZUNG

Die Versammlung der Anteilsinhaber des verschmelzenden Fonds wird am 26. November 2021 zu dem in der in Anlage A beigefügten Mitteilung zur Einberufung der Versammlung der Anteilsinhaber (die „Mitteilung“) angegebenen Zeitpunkt stattfinden. Die Mitteilung enthält den Wortlaut des für die Durchführung der Verschmelzung erforderlichen Beschlusses.

Wird der Beschluss zur Genehmigung der Verschmelzung verabschiedet, werden die Anteilsinhaber des verschmelzenden Fonds Anteile des aufnehmenden Fonds erhalten.

Für die Ausgabe von Anteilen des aufnehmenden Fonds infolge der geplanten Verschmelzung wird kein Ausgabeaufschlag erhoben.

Zusammenfassend: Zur Durchführung der Verschmelzung müssen die folgenden Maßnahmen abgeschlossen werden:

(i)

die Verabschiedung des Beschlusses zur Genehmigung der Verschmelzung durch die Anteilsinhaber des verschmelzenden Fonds;

(ii)

die Übertragung der Vermögenswerte des verschmelzenden Fonds auf den aufnehmenden Fonds mit Wirkung ab 16.00 Uhr (Eastern Time) am Datum des Inkrafttretens und

(iii)

am Datum des Inkrafttretens die gleichzeitige Ausgabe von Anteilen des aufnehmenden Fonds an die bestehenden Anteilsinhaber des verschmelzenden Fonds im Verhältnis zu ihrem derzeitigen Anteilsbesitz am verschmelzenden Fonds und die Annullierung ihrer Anteile am verschmelzenden Fonds.

Wird der Beschluss verabschiedet und die Verschmelzung vollzogen, wird Ihnen Brown Brothers Harriman Fund Administration Services (Ireland) Limited als Administrator der Gesellschaft (der „Administrator“) innerhalb von fünf Geschäftstagen nach dem Datum des Inkrafttretens eine schriftliche Eigentumsbescheinigung am aufnehmenden Fonds zusenden.

Wird der Beschluss zur Genehmigung der Verschmelzung verabschiedet, wird bei der Zentralbank ein Antrag auf Widerruf der Genehmigung des verschmelzenden Fonds gestellt.

7.

BESTEUERUNG

Die Verschmelzung sollte für den verschmelzenden Fonds keine nachteiligen Auswirkungen auf die irische Steuer haben. Die Verschmelzung kann jedoch für Sie, je nach den spezifischen Steuervorschriften Ihres Landes, ein steuerpflichtiges Ereignis darstellen. Sie sollten Ihre eigenen professionellen Berater zu den steuerlichen Auswirkungen der Verschmelzung gemäß den Gesetzen des Landes Ihrer Staatsangehörigkeit, Ihres Wohnsitzes, Ihres Aufenthaltsorts oder Gründung konsultieren. Die Gesellschaft übernimmt für derartige steuerliche Auswirkungen keine Haftung.

Für den aufnehmenden Fonds oder seine Anteilsinhaber ergeben sich durch die Verschmelzung keinerlei nachteilige steuerliche Auswirkungen.

Eine ausführliche Beschreibung der allgemeinen für Irland zutreffenden Steuererwägungen mit Geltung für die Anleger der Gesellschaft ist im Abschnitt „Besteuerung“ des Prospekts enthalten.

8.

VERFAHRENSWEISE

Die Versammlung ist beschlussfähig, wenn zwei Anteilsinhaber des verschmelzenden Fonds persönlich oder durch einen Bevollmächtigten anwesend sind. Zur Verabschiedung des Beschlusses müssen 75 % oder mehr der Anwesenden und Abstimmenden persönlich oder durch einen Bevollmächtigten auf der Versammlung vertreten sein. Falls innerhalb einer halben Stunde nach dem für die Versammlung anberaumten Zeitpunkt die Beschlussfähigkeit nicht erreicht wird, dann wird die Versammlung auf den 10. Dezember 2021 zum gleichen Zeitpunkt am gleichen Ort vertagt. Die vertagte Versammlung ist beschlussfähig, wenn ein Anteilsinhaber persönlich oder ein Bevollmächtigter anwesend und stimmberechtigt ist. Die Anteilsinhaber werden auf der vertagten Versammlung über das neue Datum des Inkrafttretens informiert.

Das Ergebnis der Versammlung wird Ihnen in einem Schreiben mitgeteilt, das innerhalb von zwei Geschäftstagen nach der Versammlung versandt wird. Wenn Sie nicht an der Verschmelzung teilnehmen möchten, sollten Sie Ihre Anteile am verschmelzenden Fonds gemäß den im Prospekt beschriebenen Verfahren am oder vor dem letzten Handelstag für den verschmelzenden Fonds, d. h. dem 3. Dezember 2021 (der „letzte Handelstag“), zurückgeben. Für die Rücknahme von Anteilen des verschmelzenden Fonds am oder vor dem letzten Handelstag fallen keine Transaktionskosten an.

Die Gesellschaft setzt die Ermittlung des Nettoinventarwerts des verschmelzenden Fonds sowie den Verkauf oder die Rücknahme von Anteilen des verschmelzenden Fonds in der Zeit vom letzten Handelstag bis zum Datum des Inkrafttretens vorübergehend aus. Dementsprechend ist es den Anteilsinhabern nicht gestattet, zu irgendeinem Zeitpunkt nach dem letzten Handelstag Anteile des verschmelzenden Fund zu kaufen oder zurückzugeben.

Es wird darauf hingewiesen, dass – wenn der Sonderbeschluss mit der erforderlichen Mehrheit angenommen wird – die Verschmelzung für alle Anteilsinhaber verbindlich ist, einschließlich jener Anteilsinhaber, die gegen den Beschluss gestimmt oder nicht abgestimmt haben.

Anteile am verschmelzenden Fonds können weiterhin an den üblichen Handelstagen gemäß den Bestimmungen des Prospekts am oder vor dem letzten Handelstag kostenlos ausgegeben und zurückgenommen werden.

Anteilsinhaber, die infolge der Verschmelzung Anteile des aufnehmenden Fonds erhalten, erwerben diese Anteile am aufnehmenden Fonds zu den im Prospekt und in der Satzung der Gesellschaft (die „Satzung“) dargelegten Bedingungen. Es wird davon ausgegangen, dass sie von den Bestimmungen dieser Dokumente Kenntnis haben. Exemplare dieser Dokumente liegen zur Einsicht aus und können ebenfalls, wie weiter unten unter der Überschrift „Dokumente zur Einsichtnahme“ angegeben, kostenlos angefordert werden.

Wird der Beschluss zur Verschmelzung verabschiedet, werden etwaige Zeichnungs- oder Rücknahmeanträge, die nach dem letzten Handelstag beim verschmelzenden Fonds eingehen, als Zeichnungs- oder Rücknahmeanträge für den aufnehmenden Fonds bearbeitet. Wird der Beschluss nicht verabschiedet, werden diese Anträge als Zeichnungs- bzw. Rücknahmeanträge für den verschmelzenden Fonds bearbeitet.

Für den Fall, dass die Anteilsinhaber den Beschluss zur Genehmigung der Verschmelzung nicht verabschieden, beabsichtigt der Verwaltungsrat, den verschmelzenden Fonds durch vorherige schriftliche Mitteilung an die Anteilsinhaber gemäß der Satzung zu schließen. Wird der Beschluss zur Genehmigung der Verschmelzung verabschiedet, werden die Anteile von Anteilsinhabern, die auf der Versammlung nicht abstimmen oder ihre Anteile am oder vor dem Datum des Inkrafttretens nicht zurückgeben, automatisch gegen die entsprechenden Anteile des aufnehmenden Fonds umgetauscht. Sobald die geplante Verschmelzung vollzogen ist und Sie Anteilsinhaber des aufnehmenden Fonds sind, können Sie Ihre Anteile am aufnehmenden Fonds vorbehaltlich der üblichen im Prospekt dargelegten Verfahren zurückgeben und Ihre Rechte als Anteilsinhaber des aufnehmenden Fonds ausüben.

9.

DOKUMENTE ZUR EINSICHTNAHME

Die wesentlichen Anlegerinformationen des aufnehmenden Fonds sind in Anlage D dargelegt und wir empfehlen Ihnen, diese Dokumente sorgfältig zu lesen, da sie wichtige Schlüsselinformationen über den aufnehmenden Fonds enthalten.

Exemplare der folgenden Dokumente liegen ab dem Datum dieses Rundschreibens an der Adresse Ten Earlsfort Terrace, Dublin 2, D02 T380, Irland, während der üblichen Geschäftszeiten an Wochentagen (Feiertage ausgenommen) bis zum Zeitpunkt des Endes der Versammlung (oder einer vertagten Versammlung) der Anteilsinhaber des verschmelzenden Fonds zur Einsichtnahme aus:

A.

die Satzung;

B.

der Prospekt und

C.

der letzte Jahresbericht, der testierte Jahresabschluss und der Halbjahresbericht der Gesellschaft.

Exemplare dieser Dokumente sind auf Anfrage ebenfalls kostenlos beim Administrator an dessen eingetragenem Sitz erhältlich.

Bitte beachten Sie außerdem, dass die Abschlussprüfer der Gesellschaft gemäß den OGAW-Verordnungen verpflichtet sind, die oben beschriebenen Aspekte bezüglich der Bewertung der Vermögenswerte, der Berechnungsmethode des Umtauschverhältnisses und des tatsächlichen Umtauschverhältnisses zu validieren. Sie haben das Recht, ein Exemplar des von den Abschlussprüfern erstellten Bestätigungsberichts kostenlos zu erhalten, sobald dieser verfügbar ist. Er kann zudem auf die gleiche Weise und an der oben beschriebenen Stelle angefordert werden.

10.

PRÜFUNG DES VERSCHMELZUNGSVORSCHLAGS DURCH DIE VERWAHRSTELLE

Brown Brothers Harriman Trustee Services (Ireland) Limited hat als Verwahrstelle der Gesellschaft den Verschmelzungsvorschlag geprüft und wie in in den OGAW-Verordnungen vorgeschrieben der Zentralbank gegenüber bestimmte Sachverhalte bestätigt.

11.

ZEITPLAN

A.

Außerordentliche Hauptversammlung der Anteilsinhaber des verschmelzenden Fonds:

26. November 2021
B.

Benachrichtigung über das Ergebnis der Versammlung:

29. November 2021

C.

Letzter Handelstag für Anteilsinhaber zur Rückgabe ihrer Anteile am verschmelzenden Fonds: (Aussetzung von Zeichnungen und Rücknahmen)

3. Dezember 2021

D.

Datum des Inkrafttretens der Verschmelzung:

10. Dezember 2021

Die Verschmelzung wird am Datum des Inkrafttretens um 16.00 Uhr (Eastern Time) wirksam.

Es ist wichtig, dass Sie Ihr Stimmrecht in Bezug auf die Versammlung ausüben, indem Sie das beigefügte Vollmachtsformular ausfüllen und zurücksenden, so dass es spätestens 48 Stunden vor dem für die Versammlung angesetzten Zeitpunkt eintrifft.

Bei Fragen zu diesen Sachverhalten wenden Sie sich bitte an den Fondsmanager oder alternativ an Ihren Anlageberater, Steuerberater und/​oder Rechtsberater.

Mit freundlichen Grüßen

_​_​_​/​s/​ Adrian Waters
Verwaltungsratsmitglied
Im Namen des
Nuveen Global Investors Fund plc

HINWEIS FÜR BELGISCHE ANLEGER: Der aktuelle Prospekt, die wesentlichen Anlegerinformationen („KIID“), die Satzung sowie die Jahres- und Zwischenberichte der Gesellschaft können kostenlos (in englischer Sprache, mit Ausnahme der KIID, die auch auf Niederländisch erhältlich sind) bei dem oben genannten belgischen Intermediär, der für die Finanzdienstleistungen in Belgien zuständig ist, angefordert werden: ABN AMRO Bank N.V., Niederlassung Belgien mit Sitz in Borsbeeksebrug, 302600 Antwerpen, Tel. +32 3 222 0190. Der Nettoinventarwert der Gesellschaft wird täglich auf der Website der „Belgian Association for Assets Managers“ veröffentlicht: http:/​/​www.beama.be/​nav.

HINWEIS FÜR SCHWEIZER ANLEGER: Der Prospekt des Fonds, die KIID, die Satzung sowie die Jahres- und Halbjahresberichte des Fonds können kostenlos vom eingetragenen Sitz des Vertreters in der Schweiz angefordert werden. Vertreter und Zahlstelle in der Schweiz: Société Générale, Paris, Zweigniederlassung Zürich, Talacker 50, CH – 8021, Zurich, Schweiz.

ANLAGE A
NUVEEN GLOBAL INVESTORS FUND PLC
(DIE „GESELLSCHAFT“)

EINLADUNG ZUR VERSAMMLUNG DER ANTEILSINHABER VON
NUVEEN REAL ASSET INCOME FUND
(DER „FONDS“)

Hiermit wird bekannt gegeben, dass die außerordentliche Hauptversammlung der Anteilsinhaber des Fonds am 26. November 2021 um 10.00 Uhr (irischer Zeit) in 10 Earlsfort Terrace, Dublin 2, D02 T380, Irland, für die folgenden Zwecke abgehalten wird:

Besondere Tagesordnungspunkte

Die Prüfung und falls für angemessen befunden Verabschiedung des folgenden Sonderbeschlusses in Bezug auf den Fonds:

BESCHLOSSEN WIRD, dass der Verschmelzungsplan (die „Verschmelzung“), dessen Bedingungen in einem der Versammlung vorgelegten Rundschreiben vom 2. November 2021 (das „Verschmelzungsrundschreiben“) dargelegt sind, für die Verschmelzung des Nuveen Real Asset Income Fund mit dem Nuveen Global Infrastructure Fund, einem Teilfonds der Gesellschaft, Folgendes beinhaltet:

(a)

die Übertragung der Vermögenswerte des Nuveen Real Asset Income Fund auf den Nuveen Global Infrastructure Fund am 10. Dezember 2021 (das „Datum des Inkrafttretens“);

(b)

die Ausgabe von Anteilen am Nuveen Global Infrastructure Fund an die Anteilsinhaber des Nuveen Real Asset Income Fund im Verhältnis zu ihrer Beteiligung am Nuveen Real Asset Income Fund am Datum des Inkrafttretens und

(c)

die Annullierung der bestehenden Anteile am Nuveen Real Asset Income Fund am Datum des Inkrafttretens,

und genehmigt wird.“

Falls innerhalb einer halben Stunde nach dem für die Versammlung der Anteilsinhaber anberaumten Zeitpunkt die Beschlussfähigkeit nicht erreicht wird, so wird die Versammlung auf den 10. Dezember 2021 um 10.00 Uhr (irischer Zeit) vertagt.

IM AUFTRAG DES VERWALTUNGSRATS

UNTERSCHRIFT:

_​/​s/​ Scott Simpson
Im Namen des
Bradwell Limited
Secretary

Eingetragener Sitz: Ten Earlsfort Terrace
Dublin 2
D02 T380
Irland

Datum: 2. November 2021

HINWEIS

Das der Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung beiliegende Vollmachtsformular sollte ausgefüllt und gemäß den Anweisungen auf dem Formular zurückgesandt werden, so dass es entweder per Post an Brown Brothers Harriman Fund Administration Services (Ireland) Limited, 30 Herbert Street, Dublin 2, D02 W329, Irland, oder per Fax an +353 1 6036310 bis spätestens 48 Stunden vor der Versammlung eingeht. Eine unterzeichnete Kopie des Vollmachtsformulars kann auch an den belgischen Intermediär, der für die Finanzdienstleistungen in Belgien zuständig ist, d. h. ABN AMRO Bank N.V., Niederlassung Belgien (siehe unten), geschickt werden. Das Ausfüllen und die Rücksendung eines ausgefüllten Vollmachtsformulars schließt nicht aus, dass ein Anteilsinhaber an der außerordentlichen Hauptversammlung persönlich teilnimmt und auf dieser abstimmt.

HINWEIS FÜR BELGISCHE ANLEGER: Der aktuelle Prospekt, die wesentlichen Anlegerinformationen („KIID“), die Satzung sowie die Jahres- und Zwischenberichte der Gesellschaft können kostenlos (in englischer Sprache, mit Ausnahme der KIID, die auch auf Niederländisch erhältlich sind) bei dem oben genannten belgischen Intermediär, der für die Finanzdienstleistungen in Belgien zuständig ist, angefordert werden: ABN AMRO Bank N.V., Niederlassung Belgien mit Sitz in Borsbeeksebrug, 302600 Antwerpen, Tel. +32 3 222 0190. Der Nettoinventarwert der Gesellschaft wird täglich auf der Website der „Belgian Association for Assets Managers“ veröffentlicht: http:/​/​www.beama.be/​nav.

HINWEIS FÜR SCHWEIZER ANLEGER: Der Prospekt des Fonds, die KIID, die Satzung sowie die Jahres- und Halbjahresberichte des Fonds können kostenlos vom eingetragenen Sitz des Vertreters in der Schweiz angefordert werden. Vertreter und Zahlstelle in der Schweiz: Société Générale, Paris, Zweigniederlassung Zürich, Talacker 50, CH – 8021, Zurich, Schweiz.

ANLAGE B
NUVEEN GLOBAL INVESTORS FUND PLC
(DIE „GESELLSCHAFT“)

NUVEEN REAL ASSET INCOME FUND
(DER „FONDS“)

VOLLMACHT ZUR VERTRETUNG IN DER AUSSERORDENTLICHEN
HAUPTVERSAMMLUNG

Ich/​Wir _​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​ von                                                der/​die Inhaber von                                                Anteilen des Fonds und stimmberechtigt ist/​sind, ernenne/​n Kevin Murphy, Sarah Cunniff, David O’Shea, Siobhán McBean, Aqeel Tabassum oder in Abwesenheit von ihnen _​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​ oder in Abwesenheit von ihm/​ihr                                                 oder in Abwesenheit von ihm/​ihr                                                oder in Abwesenheit von ihm/​ihr den Vorsitzenden der Versammlung (Nichtzutreffendes streichen) zu meinem/​unserem Bevollmächtigten, um in meinem/​unserem Namen während der außerordentlichen Hauptversammlung des Fonds, die um 10.00 Uhr (irischer Zeit) am 26. November 2021 abgehalten wird, und bei jeder Vertagung derselbigen abzustimmen.

Bitte geben Sie im untenstehenden Feld mit einem „X“ an, wie der Bevollmächtigte abstimmen soll.

Besondere Tagesordnungspunkte DAFÜR DAGEGEN
1. Die Prüfung und falls für angemessen befunden die Verabschiedung des Sonderbeschlusses – Verschmelzung des Nuveen Real Asset Income Fund mit dem Nuveen Global Infrastructure Fund – in der Einberufung der Versammlung.

Sofern nicht anders angegeben, stimmt der Bevollmächtigte nach eigenem Ermessen ab.

Unterschrift:

Name in Großbuchstaben:

Datum:

HINWEISE:

(a)

Sofern nicht anders angewiesen, stimmt der Bevollmächtigte nach eigenem Ermessen ab.

(b)

Diese Vollmacht ist nur gültig, wenn sie spätestens 48 Stunden vor dem für die Versammlung festgesetzten Zeitpunkt an die unten aufgeführte Adresse übersandt oder dort eingereicht wird.

(c)

Wenn dieses Vollmachtsformular von einer juristischen Person ausgefüllt wird, muss dies entweder unter ihrem Siegel oder durch einen ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter oder Bevollmächtigten erfolgen.

(d)

Bei Sammel-/​Nominee-Anteilsinhabern, die ohne Rücksprache mit den zugrunde liegenden Anlegern nicht stimmberechtigt sind, geben Sie bitte an, wie Ihr Bevollmächtigter/​Vertreter abstimmen soll, indem Sie die Gesamtzahl der zugrunde liegenden Anlegerstimmen „Dafür“ und/​oder „Dagegen“ in das entsprechende Feld eintragen.

(e)

Wenn Sie einen anderen Bevollmächtigten als den Vorsitzenden der Versammlung bevollmächtigen möchten, geben Sie bitte dessen Namen und Adresse an und streichen Sie den „Vorsitzenden der Versammlung“.

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( ) Wenn diese Vollmacht unterzeichnet und ohne Angabe der Art und Weise, wie der Bevollmächtigte abstimmen soll, abgegeben wird, entscheidet der Bevollmächtigte nach seinem Ermessen, wie er abstimmt und ob er sich der Stimme enthält oder nicht.
(a)

Im Falle von gemeinsamen Inhabern wird die Stimme des erstgenannten Inhabers, der persönlich oder durch einen Bevollmächtigten eine Stimme abgibt, unter Ausschluss der Stimmen der anderen gemeinsamen Inhaber angenommen. Der erstgenannte Inhaber wird durch die Reihenfolge bestimmt, in der die Namen im Register der Anteilsinhaber für die gemeinsame Beteiligung stehen.

(b)

Alle Änderungen an dieser Vollmacht müssen paraphiert werden.

(c)

Anteilsinhaber können die unterzeichnete Vollmacht entweder per Post an Shareholder Services Team, Transfer Agency Department, Brown Brothers Harriman Fund Administration Services (Ireland) Limited, 30 Herbert Street, Dublin 2, D02 W329, Irland oder per Fax an +353 1 6036310 übermitteln. Die Vollmacht muss spätestens 48 Stunden vor Beginn der Versammlung eingegangen sein. Eine unterzeichnete Kopie des Vollmachtsformulars kann auch an den belgischen Intermediär, der für die Finanzdienstleistungen in Belgien zuständig ist, d. h. ABN AMRO Bank N.V., Niederlassung Belgien (siehe unten), geschickt werden. Das Ausfüllen und die Rücksendung eines ausgefüllten Vollmachtsformulars schließt nicht aus, dass ein Anteilsinhaber an der außerordentlichen Hauptversammlung persönlich teilnimmt und auf dieser abstimmt.

(d)

HINWEIS FÜR BELGISCHE ANLEGER: Der aktuelle Prospekt, die wesentlichen Anlegerinformationen („KIID“), die Satzung sowie die Jahres- und Zwischenberichte der Gesellschaft können kostenlos (in englischer Sprache, mit Ausnahme der KIID, die auch auf Niederländisch erhältlich sind) bei dem oben genannten belgischen Intermediär, der für die Finanzdienstleistungen in Belgien zuständig ist, angefordert werden: ABN AMRO Bank N.V., Niederlassung Belgien mit Sitz in Borsbeeksebrug, 302600 Antwerpen, Tel. +32 3 222 0190. Der Nettoinventarwert der Gesellschaft wird täglich auf der Website der „Belgian Association for Assets Managers“ veröffentlicht: http:/​/​www.beama.be/​nav.

(e)

HINWEIS FÜR SCHWEIZER ANLEGER: Der Prospekt des Fonds, die KIID, die Satzung sowie die Jahres- und Halbjahresberichte des Fonds können kostenlos vom eingetragenen Sitz des Vertreters in der Schweiz angefordert werden. Vertreter und Zahlstelle in der Schweiz: Société Générale, Paris, Zweigniederlassung Zürich, Talacker 50, CH – 8021, Zurich, Schweiz.

ANLAGE C

VERGLEICH VON VERSCHMELZENDEM UND AUFNEHMENDEM FONDS

Die in dieser Anlage verwendeten Begriffe haben die gleiche Bedeutung wie die im Prospekt verwendeten Begriffe.

Nuveen Real Asset Income Fund Nuveen Global Infrastructure Fund
Rechtliche Struktur Teilfonds der Gesellschaft, einer in Irland zugelassenen und regulierten OGAW-Investmentgesellschaft mit variablem Kapital und einem Umbrellafonds mit getrennter Haftung zwischen den Teilfonds
Gründungsland Irland
Eingetragener Sitz Ten Earlsfort Terrace
Dublin 2
D02 T380
Irland
Verwaltungsratsmitglieder Eimear Cowhey
Kevin McCarthy
Deann Morgan
Adrian Waters
Managementgesellschaft k. A.
Fondsmanager Nuveen Fund Advisors, LLC
Fondsmanager der Teilfonds: Nuveen Asset Management, LLC
Verwahrstelle Brown Brothers Harriman Trustee Services
(Ireland) Limited
Administrator Brown Brothers Harriman Fund
Administration Services (Ireland) Limited
Abschlussprüfer PwC
Vertriebsstelle Nuveen Fund Advisors, LLC
Gesellschaftssekretär Bradwell Limited
Synthetisches Risiko- und Ertragsprofil (SRRI) 5 6
Angaben zu den laufenden Kosten (offen gelegt in den KIID) Anteile der Klasse A: 1,63 %
Anteile der Klasse C: 2,13 %
Anteile der Klasse P: 0,88 %1
Anteile der Klasse I: 1,13 %
Anteile der Klasse A: 1,60 %
Anteile der Klasse C: 2,10 %
Anteile der Klasse P: 0,95 %
Anteile der Klasse I: 1,10 %
Honorare der Verwaltungsratsmitglieder Bis zu 95.000 EUR plus Mehrwertsteuer (insgesamt).
Honorar der Verwahrstelle 0,025 % p.a. des NIW des Fonds, vorbehaltlich einer Mindestgebühr für die Gesellschaft (auf Umbrella-Ebene) von insgesamt 12.000 USD pro Jahr.
Anlageverwaltungsgebühren Anteile der Klasse A: 1,38 %
Anteile der Klasse C: 1,88 %
Anteile der Klasse I: 0,88 %
Anteile der Klasse P: 0,73 %
Anteile der Klasse A: 1,35 %
Anteile der Klasse C: 1,85 %
Anteile der Klasse I: 0,85 %
Anteile der Klasse P: 0,70 %
Honorar des Administrators Bis zu 0,04 % p.a. des NIW des Fonds, vorbehaltlich einer Mindestgebühr für die Gesellschaft (auf Umbrella-Ebene) von insgesamt 36.000 USD pro Jahr.
Vertriebsgebühr k. A.
Notierungsstatus Nicht notiert.
Ausschüttungen
Ausschüttende Anteilsklassen Ausschüttende Anteilsklassen
Der Verwaltungsrat wird vierteljährliche Dividenden festsetzen und zahlen, die dem gesamten oder im Wesentlichen gesamten Nettoertrag des Fonds entsprechen, der den ausschüttenden Anteilsklassen zurechenbar ist.

Dividenden können aus dem Nettoertrag und/​oder den realisierten und nicht realisierten Gewinnen abzüglich der realisierten und nicht realisierten Verluste gezahlt werden, die den entsprechenden ausschüttenden Anteilsklassen zurechenbar sind. Der Verwaltungsrat hat den Fondsmanager ermächtigt, festzulegen, ob und in welchem Umfang ausgeschüttete Dividenden realisierte oder nicht realisierte Gewinne abzüglich der realisierten und nicht realisierten Verluste, die der jeweiligen ausschüttenden Anteilsklasse zurechenbar sind, enthalten. In dem Maße, in dem Nettoerträge und realisierte oder nicht realisierte Nettogewinne, die den jeweiligen ausschüttenden Anteilsklassen zurechenbar sind, den zur Ausschüttung festgesetzten Betrag überschreiten, spiegelt sich der überschüssige Ertrag im Nettoinventarwert dieser Anteilsklassen wider. Dividenden werden automatisch in den Fonds reinvestiert, wenn der Administrator nicht anderweitig unterrichtet wird.

Im aufnehmenden Fonds gibt es keine ausschüttenden Anteilsklassen.

Alle Anteilsklassen des aufnehmenden Fonds sind thesaurierende Anteilsklassen.

Dementsprechend werden ausschüttende Anteilsklassen im verschmelzenden Fonds mit thesaurierenden Anteilsklassen im aufnehmenden Fonds verschmolzen.

Thesaurierende Anteilsklassen Thesaurierende Anteilsklassen
Der Verwaltungsrat hat nicht vor, für thesaurierende Anteilsklassen der Fonds Dividenden festzusetzen. Deshalb werden alle Nettoerträge und realisierten oder nicht realisierten Nettogewinne thesauriert und spiegeln sich im Nettoinventarwert der jeweiligen thesaurierenden Anteilsklasse wider. Für den Fall, dass der Verwaltungsrat beschließt, Dividenden für thesaurierende Anteilsklassen festzusetzen, werden die Dividenden innerhalb von 60 Tagen nach dem Ende des Geschäftsjahres der Gesellschaft festgesetzt und gezahlt und automatisch in den Fonds wieder angelegt, wenn der Administrator nicht anderweitig unterrichtet wird. Der Verwaltungsrat hat nicht vor, für thesaurierende Anteilsklassen der Fonds Dividenden festzusetzen. Deshalb werden alle Nettoerträge und realisierten oder nicht realisierten Nettogewinne thesauriert und spiegeln sich im Nettoinventarwert der jeweiligen thesaurierenden Anteilsklasse wider. Für den Fall, dass der Verwaltungsrat beschließt, Dividenden für thesaurierende Anteilsklassen festzusetzen, werden die Dividenden innerhalb von 60 Tagen nach dem Ende des Geschäftsjahres der Gesellschaft festgesetzt und gezahlt und automatisch in den Fonds wieder angelegt, wenn der Administrator nicht anderweitig unterrichtet wird.
Veröffentlichung des NIW Der NIW je Anteil wird an jedem Handelstag am Sitz des Administrators veröffentlicht.

Darüber hinaus wird der NIW je Anteil auf der Webseite der Gesellschaft, www.nuveen.com/​ucits, an dem Geschäftstag veröffentlicht, der dem Handelstag unmittelbar folgt.

Geschäftstage Ein Tag (außer Samstag oder Sonntag), an dem die Banken in Dublin für den Geschäftsverkehr geöffnet sind und die New York Stock Exchange offen ist.
Handelstage Jeder Geschäftstag oder ein anderer vom Verwaltungsrat festgelegter und den Anteilsinhabern im Voraus mitgeteilter Geschäftstag, vorausgesetzt, dass es alle vierzehn Tage mindestens einen Handelstag gibt.
Bewertungszeitpunkt 16.00 Uhr (Eastern Time). Der Bewertungszeitpunkt wird sich durch die Verschmelzung nicht ändern.
Regelmäßige Berichtstermine 31. Mai (geprüfter Jahresabschluss) und 30. November (Halbjahresabschluss) in jedem Jahr.
Ermittlung des NIW Der NIW jeder Klasse wird durch Ermittlung der Anzahl der sich in der Klasse im Umlauf befindenden Anteile und durch Zuteilung relevanter Gebühren und Aufwendungen zu dieser Klasse und die Vornahme angemessener Anpassungen zur Berücksichtigung von gegebenenfalls aus dem Fonds ausgezahlten Ausschüttungen und eine entsprechende Aufteilung des NIW des Fonds festgestellt. Der NIW je Anteil einer Klasse wird durch Teilung des NIW der Klasse durch die Anzahl der sich in dieser Klasse im Umlauf befindenden Anteile berechnet. Der Bewertungszeitpunkt wird sich durch die Verschmelzung nicht ändern.
Handelsannahmeschluss /​ Orderannahmeschluss Bei Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträgen 16.00 Uhr (Eastern Time) am jeweiligen Handelstag
Mindestzeichnungsbeträge Klassen A und C: mindestens 5.000 Erstzeichnungen und 5.000 Folgezeichnungen in der angegebenen Währung.

Klasse E: mindestens 50.000.000 Erstzeichnungen und 5.000 Folgezeichnungen in der angegebenen Währung.

Klasse I: mindestens 1.000.000 Erstzeichnungen (außer für thesaurierende Anteile der Klasse I GBH (H): 5.000.000 GBP) und 5.000 Folgezeichnungen in der angegebenen Währung.

Klasse P: mindestens 5.000.000 Erstzeichnungen und 5.000 Folgezeichnungen in der angegebenen Währung.

Klassen A und C: mindestens 5.000 Erstzeichnungen und 5.000 Folgezeichnungen in der angegebenen Währung.

Klasse I: mindestens 1.000.000 Erstzeichnungen und 5.000 Folgezeichnungen in der angegebenen Währung.

Klasse P: mindestens 5.000.000 Erstzeichnungen und 5.000 Folgezeichnungen in der angegebenen Währung.

Zeichnungsgebühr Bis zu 5,00 % für Anteile der Klasse A und bis zu 5,00 % für Anteile der Klasse C.
Rücknahmeabschlag Bis zu 2,00 %.
Umtauschgebühr Bis zu 2,00 %.
Verwässerungsgebühr k. A.
Geregelte Märkte Die geregelten Märkte, an denen die übertragbaren Wertpapiere und liquiden finanziellen Vermögenswerte, in die der verschmelzende Fonds investiert, nach der Verschmelzung notiert und/​oder gehandelt werden, werden sich nicht wesentlich ändern.
Anlageziel Das Anlageziel des Fonds ist ein hohes Niveau an laufenden Erträgen. Das Anlageziel des Fonds besteht darin, langfristigen Vermögenszuwachs bereitzustellen.
Anlagepolitik Unter normalen Marktbedingungen wird der Fonds mindestens 80 % seines Nettoinventarwerts in Aktien und Schuldtitel von sachwertbezogenen Unternehmen mit Sitz in aller Welt investieren, die zum Erwerbszeitpunkt laufende Erträge in Form von Ausschüttungen erwirtschaften. Sachwertbezogene Unternehmen sind definiert als: (i) Unternehmen, die in den Sektoren Energie, Telekommunikation, Versorgung oder Material tätig sind; (ii) Unternehmen, die in den Sektoren Immobilien oder Transport tätig sind; (iii) Unternehmen, die nicht unbedingt in einem dieser Sektoren oder einer dieser Branchen tätig sind, doch (a) mindestens 50 % ihrer Umsätze oder Gewinne aus dem Eigentum, der Verwaltung, dem Betrieb, der Entwicklung, dem Bau, der Renovierung, der Finanzierung oder dem Verkauf von Sachwerten erwirtschaften oder (b) mindestens 50 % des Marktwerts ihres Vermögens in Sachwerte investiert haben; oder (iv) Organismen für gemeinsame Anlagen, die überwiegend in die vorgenannten Unternehmen investieren oder ansonsten überwiegend zum Aufbau von Investmentpositionen in Sachwerten konzipiert sind. Der Fonds darf maximal 0 % seines Nettoinventarwerts in Wertpapiere investieren, die nicht die vorstehenden Kriterien erfüllen.

Die Kategorien von Sachwerten, auf die sich der Fonds fokussiert, sind Infrastruktur und Immobilien. Infrastrukturanlagen sind die physischen Strukturen und Netze, von denen der Betrieb, das Wachstum und die Entwicklung einer Gemeinschaft abhängen und umfassen Wasser, Abwasser und Energieversorgungsunternehmen; Transport- und Kommunikationsnetze; Einrichtungen des Gesundheitswesens, staatliche Unterkünfte und andere öffentliche Versorgungseinrichtungen; sowie Schifffahrt, Holz, Stahl, alternative Energie und andere Ressourcen und Dienstleistungen, die für den Bau und Unterhalt dieser physischen Strukturen und Netze benötigt werden. Der Fonds investiert indirekt in solche Sachwerte durch die Anlage in Wertpapiere, die von sachwertbezogenen Unternehmen emittiert werden.

Vorbehaltlich der in Anhang III des Prospekts dargelegten Anlagebeschränkungen werden die Wertpapiere, in die der Fonds investiert, an einem der geregelten Märkte notiert oder gehandelt. Unter normalen Marktbedingungen wird der Fonds mindestens 80 % seines Nettoinventarwerts in Aktien und aktienähnliche Wertpapiere von Unternehmen mit globaler Infrastruktur und Unternehmen von assoziierten Unternehmen investieren. Der Fonds kann in Unternehmen jeder Größe investieren. Aktien und aktienähnliche Wertpapiere, in die der Fonds investieren darf, umfassen unter anderem Stammaktien, Vorzugsaktien, öffentlich gehandelte Anteile an Master Limited Partnerships, Immobilienfonds und in Beteiligungspapiere wandelbare oder umtauschbare Wertpapiere, wie Wandelanleihen und Optionsscheine. Höchstens 5 % des Nettoinventarwerts des Fonds dürfen in Optionsscheine investiert werden. Der Fonds investiert mindestens 30 % seines Nettoinventarwerts in Aktien und aktienähnliche Wertpapiere von Infrastrukturunternehmen, die in Ländern außerhalb der USA ansässig sind. Der Fonds kann bis zu 25 % seines Nettoinventarwerts in Emittenten aus Schwellenmärkten investieren. Der Fonds darf nicht mehr als 10 % seines gesamten Nettoinventarwerts in Einheiten von oder Anteile an offenen Organismen für gemeinsame Anlagen im Sinne der Bestimmung 68(e) der Verordnungen investieren.

Infrastrukturbezogene Unternehmen sind Unternehmen, die mindestens 50 % ihrer Umsätze oder Gewinne aus dem Eigentum, der Entwicklung, dem Bau, der Finanzierung oder dem Betrieb von Infrastrukturanlagen erwirtschaften oder mindestens 50 % des Marktwerts ihres Vermögens in Infrastrukturanlagen investiert haben. Infrastrukturanlagen sind die physischen Strukturen und Netze, von denen der Betrieb, das Wachstum und die Entwicklung einer Gemeinschaft abhängen und umfassen Wasser, Abwasser und Energieversorgungsunternehmen; Transport- und Kommunikationsnetze; Einrichtungen des Gesundheitswesens, staatliche Unterkünfte und andere öffentliche Versorgungseinrichtungen; sowie Schifffahrt, Holz, Stahl, alternative Energie und andere Ressourcen und Dienstleistungen, die für den Bau und Unterhalt dieser physischen Strukturen und Netze benötigt werden. Bei der Auswahl der Wertpapiere investiert der Unteranlageverwalter im Allgemeinen in Unternehmen, von denen er glaubt, sie erfüllen eine oder mehrere der folgenden Kriterien: (i) attraktive Bewertungen im Vergleich zu anderen Unternehmen der gleichen Branche und auf dem gleichen Markt; (ii) solide Grundlagen einschließlich beständiger Cashflow oder Wachstum und eine solide Bilanz; (iii) starke Management- Teams; (iv) langfristige Verträge zur Bereitstellung von infrastrukturbasierten Dienstleistungen; (v) ein identifizierbarer Katalysator, der den Wert der Aktien des Unternehmens in den nächsten ein bis zwei Jahren erhöhen könnte.

Profil eines typischen Anlegers Dieser Fonds eignet sich für alle Anleger als Kernanlage oder Komponente eines Anlageportfolios, die mit einem mittel- oder langfristigen Horizont hohe laufende Erträge erzielen wollen. Der Fonds wird zudem leichten Zugang zu den Anlagen ermöglichen. Der Anleger sollte bereit sein, die Verluste zu tragen. Der Fonds könnte eventuell nicht für Anleger außerhalb des Zielmarktes geeignet sein.
Die Zielmärkte und -kanäle für den Fonds sind Privatanleger, institutionelle Anleger und Intermediäre mit Sitz in den Ländern, in denen der Fonds registriert ist.

Anlagen in den Fonds können für Anleger mit einem langfristigen Anlagehorizont geeignet sein. Der Fonds ist nicht für Anleger ausgelegt, die nicht bereit sind, Volatilität, einschließlich der Möglichkeit von starken Aktienkursschwankungen (einschließlich Rückgängen) zu akzeptieren; oder die investieren, um kurzfristige Ziele zu erreichen.

Dieser Fonds eignet sich für alle Anleger als Kernanlage oder Komponente eines Anlageportfolios, die einen langfristigen Vermögenszuwachs erzielen wollen. Der Fonds wird zudem leichten Zugang zu den Anlagen ermöglichen. Der Anleger sollte bereit sein, die Verluste zu tragen. Der Fonds könnte eventuell nicht für Anleger außerhalb des Zielmarktes geeignet sein.
Die Zielmärkte und -kanäle für den Fonds sind Privatanleger, institutionelle Anleger und Intermediäre mit Sitz in den Ländern, in denen der Fonds registriert ist.

Anlagen in den Fonds können für Anleger mit einem langfristigen Anlagehorizont geeignet sein. Der Fonds ist nicht für Anleger ausgelegt, die nicht bereit sind, Volatilität, einschließlich der Möglichkeit von starken Aktienkursschwankungen (einschließlich Rückgängen) zu akzeptieren; oder die investieren, um kurzfristige Ziele zu erreichen.

Zuordnung der Anteilsklassen Klasse P thesaurierend GBP IE00BF0NVN31 Klasse P GBP IE00BYVHW563
Klasse P ausschüttend GBP (H)2 IE00BF0NVP54
Klasse P thesaurierend USD IE00BF0NVL17 Klasse P USD IE00BYVHW670
Klasse A thesaurierend Euro IE00BZ0GB870 Klasse A Euro IE00B5LM8R27
Klasse C thesaurierend USD IE00BZ0GBC19 Klasse C USD IE00B5SBTZ71
Klasse C ausschüttend USD3 IE00BZ0GBD26
Klasse I thesaurierend GBP IE00BZ0GBJ87 Klasse I GBP IE00B5L6SM93
Klasse I thesaurierend Euro IE00BZ0GBF40 Klasse I Euro IE00B5QH3Y48
Klasse A thesaurierend USD IE00BZ0GB987 Klasse A USD IE00B5LYPH77
Klasse A ausschüttend USD4 IE00BZ0GBB02
Klasse I thesaurierend USD IE00BZ0GBG56 Klasse I USD IE00B5VN1108
Klasse I ausschüttend USD5 IE00BZ0GBH63

1 Bei den Anteilen der Klasse P des aufnehmenden Fonds sind die laufenden Kosten etwas höher als bei den entsprechenden Anteilsklassen des verschmelzenden Fonds. Der Preisunterschied beträgt 0,07 USD pro angelegte 100 USD.
2 Die ausschüttenden Anteile der Klasse P GBP (H) des verschmelzenden Fonds werden in Anteile der Klasse P GBP des aufnehmenden Fonds umgetauscht, bei denen es sich um nicht abgesicherte Anteilsklassen handelt. Alle Anteilsklassen des aufnehmenden Fonds sind thesaurierende Anteilsklassen. Dementsprechend werden ausschüttende Anteilsklassen im verschmelzenden Fonds mit thesaurierenden Anteilsklassen im aufnehmenden Fonds verschmolzen.
3 Alle Anteilsklassen des aufnehmenden Fonds sind thesaurierend. Dementsprechend werden die ausschüttenden Anteile der Klasse C USD des verschmelzenden Fonds mit Anteilen der Klasse C USD im aufnehmenden Fonds verschmolzen.
4 Alle Anteilsklassen des aufnehmenden Fonds sind thesaurierend. Dementsprechend werden ausschüttende Anteile der Klasse A USD im verschmelzenden Fonds mit Anteilen der Klasse A USD im aufnehmenden Fonds verschmolzen.
5 Alle Anteilsklassen des aufnehmenden Fonds sind thesaurierend. Dementsprechend werden ausschüttende Anteile der Klasse I USD im verschmelzenden Fonds mit Anteilen der Klasse I USD im aufnehmenden Fonds verschmolzen.

ANLAGE D
Wesentliche Anlegerinformationen für den Nuveen Global Infrastructure Fund

Wesentliche Anlegerinformationen

Gegenstand dieses Dokumentes sind wesentliche Informationen für den Anleger über diesen Fonds. Es handelt sich nicht um Werbematerial. Diese Informationen sind gesetzlich vorgeschrieben, um Ihnen die Wesensart dieses Fonds und die Risiken einer Anlage in ihm zu erläutern. Wir raten Ihnen zur Lektüre dieses Dokumentes, so dass Sie eine fundierte Anlageentscheidung treffen können.

Nuveen Global Infrastructure Fund (der „Fonds“)

Ein Teilfonds der Nuveen Global Investors Fund plc (die „Gesellschaft“)

Klasse P USD ISIN: IE00BYVHW670 (die „Klasse“)

Ziele und Anlagepolitik

Das Ziel des Fonds ist es, den Wert Ihrer Kapitalanlage langfristig zu steigern.

Der Fonds geht davon aus, mindestens 80 % seines Vermögens in Beteiligungen an Unternehmen (Aktien) zu investieren, die den Grol3teil ihrer Erträge aus Infrastrukturprojekten generieren oder den Grol3teil ihres Vermögens in Infrastrukturprojekte investieren. Dazu gehören Unternehmen, die in den Sektoren, Versorger, Energie, Transport und Kommunikation tätig sind sowie andere Ressourcen, Werkstoffe und Dienstleistungen in Verbindung mit Infrastrukturprojekten anbieten.

Der Fonds investiert grundsätzlich in Unternehmen, die nach Meinung des Unteranlageverwalters des Fonds eine oder mehrere Kriterien erfüllen, insbesondere die Kriterien konstantes Wachstum und attraktive Bewertungen (Unternehmen, die vom Markt in Bezug auf ihr Vermögen und ihre Ergebnisse möglicherweise unterbewertet sind). Der Fonds investiert mindestens 30 % seines Vermögens in Nicht-US-Unternehmen und kann bis zu 25 % seines Vermögens in Unternehmen aus Schwellenländern investieren.

Der Fonds wird aktiv gemanagt und nutzt den S&P Global Infrastructure Index (NR) (der „Referenzindex“) zu Vergleichszwecken für die Wertentwicklung. Ein Teil des Fondsvermögens kann zwar jeweils Bestandteil des Referenzindex sein und ähnliche Gewichtungen aufweisen, doch der Unteranlageverwalter kann die Anlagen für den Fonds nach seinem Ermessen auswählen und in Wertpapiere investieren, die nicht im Referenzindex vertreten sind. Ferner zieht der Referenzindex andere Investmentrichtlinien und Kriterien heran als der Fonds. Folglich können sich die Fondspositionen maßgeblich von den Vermögenswerten unterscheiden, aus denen sich der Referenzindex zusammensetzt, und die angegebene Volatilität des Referenzindex kann ganz anders aussehen als die Volatilität der Wertentwicklung des Fonds.

Der Fonds kann in derivative Finanzinstrumente („FDI“) investieren; hierbei handelt es sich um Finanzinstrumente, die an den Wert von Basiswerten gekoppelt sind. FDI können zum Beispiel für die Steuerung des Fremdwährungsrisikos des Fonds, zur Risikoreduzierung, für ein effizienteres Management des Fonds sowie zur Erzielung von Gewinnen eingesetzt werden.

Zeitweise kann der Fonds in liquide Mittel und Instrumente investieren, die jederzeit in liquide Mittel umgewandelt werden können.

Erträge des Fonds werden zur Steigerung des Werts Ihrer Kapitalanlage wiederangelegt.

Unter Berücksichtigung bestimmter Zeiten für den Orderannahmeschluss können Sie an jedem Tag, an dem sowohl die New York Stock Exchange als auch die Geschäftsbanken in Irland für den Geschäftsverkehr geöffnet sind, Anteile des Fonds kaufen oder verkaufen. Dieser Fonds ist unter Umständen nicht geeignet für Anleger, die ihr Geld innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren aus dem Fonds wieder zurückziehen möchten.

Weitere Informationen über die Anlagepolitik sind im Abschnitt „Investment Objective and Policies“ im Prospekt der Gesellschaft enthalten, der unter www.nuveen.com/​ucits abrufbar ist.

Risiko- und Ertragsprofil

Diese Risiko- und Ertragskategorie beruht auf historischen Daten und ist nicht unbedingt ein verlässlicher Hinweis auf das tatsächliche künftige Risiko- und Ertragsprofil des Fonds, das vielen Variablen unterliegt. Selbst ein Fonds, der in die niedrigste Kategorie eingestuft wurde, kann nicht mit einer risikofreien Anlage gleichgesetzt werden. Die angegebene Risiko- und Ertragskategorie kann Änderungen unterliegen und sich daher im Laufe der Zeit ändern.

Der Fonds befindet sich in Kategorie 6, da er in Aktien investiert, die häufigen Kursbewegungen (Volatilität) ausgesetzt sein können. Die oben angegebene Risiko- und Ertragskategorie spiegelt die historische Volatilität der vom Fonds gehaltenen Aktien wider.

Die folgenden Risiken, die für den Fonds wesentlich sind, werden möglicherweise nicht vollständig in der oben genannten Risiko- und Ertragskategorie berücksichtigt:

Schwellenländerrisiko – Der Fonds kann in Unternehmen mit Sitz in Ländern investieren, die sich in den Frühstadien der Industrialisierung befinden und ein niedriges Pro-Kopf-Einkommen aufweisen. Solche Anlagen können aufgrund politischer, wirtschaftlicher, lokaler marktspezifischer, bilanzierungstechnischer und liquiditätsbezogener Risiken sowie aufgrund von Risiken verbunden mit Corporate-Governance-, Verwahrungs- und anderen Themen höheren Risiken ausgesetzt sein.

KMU-/​Emittentenrisiko – Anlagen in kleineren Unternehmen/​Emittenten können weniger liquide, volatiler und mit höheren finanziellen Risiken verbunden sein als Wertpapiere gröl3erer Unternehmen/​Emittenten.

FDI-Risiko – Bestimmte FDI können Verluste zur Folge haben, die gröl3er sind als der ursprünglich investierte Betrag. FDI sind überdies mit Kontrahentenrisiken verbunden; hierbei handelt es sich um das Risiko, dass ein Kontrahent des derivativen Kontrakts seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann.

Risiko im Zusammenhang mit einem kleinen Fondsvolumen – Der Fonds kann jederzeit ein kleines Vermögensvolumen aufweisen und/​oder eine geringe Anzahl an Anteilinhabern haben, was gröl3ere Auswirkungen auf die Anteilinhaber in Bezug auf Mittelzuflüsse und Mittelabflüsse, den Kauf oder Verkauf von Wertpapieren zu ungünstigen Zeiten und/​oder das Marktengagement haben könnte, weshalb die einzelnen Anteilinhaber einen gröl3eren Anteil an den Kosten des Fonds tragen.

Der Fonds erreicht sein Anlageziel möglicherweise nicht, und der Wert der Anteile kann fallen. Eine ausführlichere Erläuterung der Risiken ist im Abschnitt „Certain Risk Factors and Investment Considerations“ im Prospekt der Gesellschaft enthalten.

Kosten

Die von Ihnen getragenen Kosten dienen zur Deckung der Betriebskosten des Fonds, einschließlich der Marketing- und Vertriebskosten. Diese Kosten beschränken das potenzielle Wachstum Ihrer Anlage.

Einmalige Kosten vor oder nach der Anlage

Ausgabeaufschlag Entf.
Rücknahmeabschlag 2,00 %

Dabei handelt es sich um den Höchstsatz, der von Ihrem Kapital vor der Anlage oder vor der Auszahlung Ihres Anlageertrags abgezogen werden kann. verwaltet von Nuveen Fund Adv

Kosten, die dem Fonds im Laufe des Jahres abgezogen werden

Laufende Kosten 0,95 %

Kosten, die der Fonds unter bestimmten Umständen zu tragen hat

An die Wertentwicklung gebundene Gebühr Entf.

Bei den angegebenen Ausgabeauf- und Rücknahmeabschlägen handelt es sich, sofern zutreffend, um Höchstsätze. Im Einzelfall können sie geringer ausfallen. Über die tatsächlich für Sie anfallenden Kosten kann Sie Ihr Finanzberater oder Ihre Vertriebsstelle informieren.

Der Fonds kann einen Rücknahmeabschlag in Höhe von 2,00 % berechnen, wenn Anteile innerhalb von 30 Tagen zurückgegeben werden. Beim Umtausch von Anteilen des Fonds in Anteile eines anderen Teilfonds kann eine Gebühr von bis zu 5,00 % erhoben werden.

Bei den hier angegebenen laufenden Kosten handelt es sich um eine Kostenschätzung. Es wird eine Schätzung zugrunde gelegt, da die Klasse zum Datum dieses Dokuments seit weniger als 12 Monaten besteht. Sie enthalten keine Portfoliotransaktionskosten (mit Ausnahme von Ausgabeauf- bzw. Rücknahmeabschlägen, die für den Kauf bzw. Verkauf von Anteilen anderer Investmentfonds gezahlt wurden) und können sich jährlich ändern.

Eine detailliertere Erläuterung der Kosten entnehmen Sie bitte „Schedule V“ des Prospekts, der unter www.nuveen.com/​ucits abrufbar ist.

Wertentwicklung in der Vergangenheit

Die vorliegenden Daten reichen nicht aus,
um einen nützlichen Indikator für
die frühere Wertentwicklung
der Anteilsklasse zu erstellen.

Die frühere Wertentwicklung ist kein verlässlicher Hinweis auf die künftige Wertentwicklung. Der Wert Ihrer Anlage kann sowohl fallen als auch steigen, und unter Umständen erhalten Sie Ihren ursprünglichen Anlagebetrag nicht zurück.

In den Angaben zur früheren Wertentwicklung werden keine Ausgabeaufschläge, Rücknahmeabschläge oder Umtauschgebühren, sondern nur die laufenden Kosten gemäß Angabe im Abschnitt „Kosten“ berücksichtigt.

Die Wertentwicklung dieser Klasse wird in US-Dollar berechnet.

Der Fonds wurde am 10. Juni 2011 aufgelegt. Anteile dieser Klasse wurden erstmalig am 9. Juni 2020 ausgegeben.

Es wird nicht garantiert, das die Wertentwicklung des Fonds dem Referenzindex entspricht oder diesen übertrifft. Die Wertentwicklung des Referenzindex wird angegeben, um einen Vergleich der Wertentwicklung des Fonds mit der Wertentwicklung eines namhaften, weithin anerkannten Index zu ermöglichen.

Praktische Informationen

Verwahrstelle: Brown Brothers Harriman Trustee Services (Ireland) Limited.

Der Nuveen Global Infrastructure Fund ist ein Teilfonds der Gesellschaft, die wiederum ein Umbrella-Fonds mit getrennter Haftung zwischen den Teilfonds ist. Die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten jedes Teilfonds werden nach den Vorschriften des irischen Rechts getrennt verwahrt und verwaltet.

Das irische Steuerrecht kann sich auf Ihre Steuersituation auswirken. Wir raten Ihnen, sich in Bezug auf steuerliche oder sonstige Folgen einer Anlage in die Anteile fachlich beraten lassen.

Weitere Informationen über die Gesellschaft und den Fonds, einschließlich Exemplare des Prospekts der Gesellschaft sowie ihrer letzten Jahres- und Halbjahresberichte, sind kostenlos erhältlich. Wenden Sie sich hierzu bitte schriftlich an Brown Brothers Harriman Fund Administration Services (Ireland) Limited, 30 Herbert Street, Dublin 2, Irland oder besuchen Sie die Webseite www.nuveen.com/​ucits. Die Informationen auf www.nuveen.com/​ucits können jederzeit ohne vorherige Mitteilung aktualisiert werden.

Die Währung der Klasse ist der US-Dollar. Der Anteilspreis wird an jedem Geschäftstag veröffentlicht und ist im Internet auf www.nuveen.com/​ucits sowie bei Morningstar und Bloomberg abrufbar.

Sie können Ihre Anteile des Fonds in Anteile anderer Teilfonds der Gesellschaft umtauschen, die für Sie infrage kommen. Weitere Informationen sind bei Brown Brothers Harriman Fund Administration Services (Ireland) Limited erhältlich. Eine Umtauschgebühr kann wie oben im Abschnitt „Kosten“ angegeben erhoben werden.

Die Gesellschaft kann lediglich auf der Grundlage einer in diesem Dokument enthaltenen Erklärung haftbar gemacht werden, die irreführend, unrichtig oder nicht mit den einschlägigen Teilen des Prospekts vereinbar ist.

Die aktuelle Vergütungspolitik der Gesellschaft einschließlich einer Beschreibung der Berechnungsmethode für Vergütung und Nebenleistungen und Angaben zu den für Vergütung und Nebenleistungen zuständigen Personen erhalten Sie auf www.nuveen.com/​ucits. Ein Ausdruck ist auf Anfrage kostenlos zu beziehen.

Dieser Fonds ist in Irland zugelassen und wird durch die Central Bank of Ireland reguliert.

Diese wesentlichen Anlegerinformationen sind zutreffend und entsprechen dem Stand vom 15. Februar 2021.

DocID: KIID_​IE00BYVHW670_​de_​20210215_​6_​2_​Class_​P_​USD_​460049

 

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