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Rhine Rail Investment AG: Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Rhine Rail Investment AG

München

Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Die Rhine Rail Investment AG, München, Deutschland (die „Bieterin“), hat am 21. September 2021 die Angebotsunterlage für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der Aves One AG, Hamburg, Deutschland, zum Erwerb der von ihnen gehaltenen auf den Inhaber lautenden Stückaktien an der Aves One AG (ISIN DE000A168114) (die „Aves One-Aktien“) gegen eine Geldleistung in Höhe von EUR 12,80 je Aves One-Aktie veröffentlicht (das „Übernahmeangebot“). Die Frist für die Annahme des Übernahmeangebots endete am 9. November 2021, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main).

I. Bekanntmachung nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG

1.

Bis zum Ablauf der Annahmefrist am 9. November 2021, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) (der „Meldestichtag“) ist das Übernahmeangebot für insgesamt 11.496.417 Aves One-Aktien angenommen worden. Dies entspricht einem Anteil von ca. 88,33 % aller ausgegebenen Aves One-Aktien und daraus folgender Stimmrechte sowie des Grundkapitals der Aves One AG.

2.

Die Bieterin hat Unwiderrufliche Verpflichtungserklärungen (wie in Ziffer 6.6.2 der Angebotsunterlage definiert und beschrieben) mit verschiedenen, in Ziffer 6.6.2 der Angebotsunterlage namentlich bezeichneten Aktionären der Aves One AG abgeschlossen, in denen sich diese Aktionäre verpflichtet haben, sämtliche von ihnen gehaltenen Aves One-Aktien, und somit insgesamt 11.360.604 Aves One-Aktien, in das Übernahmeangebot einzuliefern. Dies entspricht einem Anteil von ca. 87,29 % der Stimmrechte und des Grundkapitals der Aves One AG zum Meldestichtag. Zum Meldestichtag haben die Aktionäre ihre Verpflichtungen aus den Unwiderruflichen Verpflichtungserklärungen für sämtliche 11.360.604 Aves One-Aktien erfüllt, weshalb diese Aves One-Aktien in der in Ziffer 1 angegebenen Anzahl von Aves One-Aktien, für die das Übernahmeangebot angenommen wurde, enthalten sind.

3.

Wie in Ziffer 6.6.1 der Angebotsunterlage beschrieben, hielt zum Meldestichtag DNCA Actions Euro Micro Caps, ein in Frankreich gegründeter und von DNCA Finance SCS verwalteter Investmentfonds ohne eigene Rechtspersönlichkeit, der als mit der Bieterin gemeinsam handelnde Person im Sinne von § 2 Abs. 5 WpÜG gilt, unmittelbar 106.008 Aves One-Aktien. Dies entspricht ca. 0,815 % der Stimmrechte und des Grundkapitals der Aves One AG zum Meldestichtag. Die DNCA Actions Euro Micro Caps zustehenden Stimmrechte werden gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpÜG den folgenden Bieterin-Mutterunternehmen (wie in Ziffer 6.2 der Angebotsunterlage definiert) und weiteren Unternehmen, die als mit der Bieterin gemeinsam handelnde Personen gelten, zugerechnet: Natixis Investment Managers Participations 3 S.A.S., Natixis Investment Managers und Natixis S.A., BPCE.

4.

Darüber hinaus hielten am Meldestichtag weder die Bieterin noch mit der Bieterin gemeinsam handelnde Personen im Sinne von § 2 Abs. 5 WpÜG oder deren Tochterunternehmen weitere Aves One-Aktien und es waren ihnen am Meldestichtag auch keine Stimmrechte aus Aves One-Aktien nach § 30 WpÜG zuzurechnen. Schließlich hielten am Meldestichtag weder die Bieterin noch mit ihr gemeinsam handelnde Personen im Sinne von § 2 Abs. 5 WpÜG oder deren Tochterunternehmen direkt oder indirekt nach § 38 oder § 39 WpHG mitzuteilende Instrumente in Bezug auf Aves One-Aktien.

II. Eintritt sämtlicher Angebotsbedingungen

1.

Gemäß Ziffer 12.1 der Angebotsunterlage stehen das Übernahmeangebot und die durch die Annahme des Übernahmeangebots mit den Aktionären von Aves One zustande gekommenen Verträge unter den in Ziffer 12.1.1 bis 12.1.6 der Angebotsunterlage beschriebenen Angebotsbedingungen.

2.

Wie die Bieterin bereits bekanntgegeben hatte, sind mit Ablauf der Annahmefrist am 9. November 2021 die Angebotsbedingungen nach den Ziffern 12.1.2 (Mindestannahmeschwelle), 12.1.3 (keine wesentliche Kapitalmaßnahme), 12.1.4 (kein nachteiliger Hauptversammlungsbeschluss), 12.1.5 (kein Insolvenzverfahren) und 12.1.6 (kein Compliance-Verstoß) der Angebotsunterlage eingetreten. Den Eintritt der Angebotsbedingung nach Ziffer 12.1.1 der Angebotsunterlage (fusionskontrollrechtliche Freigabe) hatte die Bieterin ebenfalls bereits bekanntgegeben.

3.

Damit sind sämtliche Angebotsbedingungen des Übernahmeangebots eingetreten.

III. Abwicklung des Übernahmeangebots

Die Zahlung des Angebotspreises für die Zum Verkauf Eingereichten Aves One-Aktien (wie in Ziffer 3 der Angebotsunterlage definiert), die in das Übernahmeangebot innerhalb der Annahmefrist eingereicht wurden, erfolgt, wie in Ziffer 13.5 der Angebotsunterlage näher beschrieben, unverzüglich, spätestens jedoch am zehnten Bankarbeitstag nach Veröffentlichung dieser Meldung.

IV. Weitere Annahmefrist

Gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 WpÜG können alle Aktionäre der Aves One, die das Übernahmeangebot bisher nicht angenommen haben, das Übernahmeangebot noch innerhalb von zwei Wochen nach der hiermit erfolgten Bekanntmachung, d.h. bis zum

 

29. November 2021, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main)

nach den Bestimmungen der Angebotsunterlage annehmen.

Die Veröffentlichung steht zur Verfügung
im Internet unter http:/​/​rocket-offer.com
im Internet am: 15. November 2021

München, den 15. November 2021

Rhine Rail Investment AG

Der Vorstand

 

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