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Finanzberichterstattung: Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgeld gegen die Vivanco Gruppe Aktiengesellschaft

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 17. Oktober 2023 ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.500,00 Euro zulasten der Vivanco Gruppe Aktiengesellschaft festgesetzt.

Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die Vivanco Gruppe Aktiengesellschaft hatte die Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2022 nicht rechtzeitig beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB.

Die Gesellschaft hat gegen die Ordnungsgeldentscheidung keine Beschwerde eingelegt.

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