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BaFin Meldungen

Axedo.co Market LTD/Online-Handelsplattform axedo.co: BaFin untersagt die unerlaubt betriebene Finanzportfolioverwaltung

Die BaFin hat mit Bescheid vom 01. März 2021 gegenüber der Axedo.co Market LTD die sofortige Einstellung der unerlaubt betriebenen Finanzportfolioverwaltung angeordnet.

Das Unternehmen eröffnet auf seiner Plattform axedo.co Handelskonten für Kunden. Über die Konten soll ein Handel mit Forex- und CFD-Produkten abgewickelt werden. Dabei trifft die Gesellschaft ohne vorherige Rücksprache mit dem Kontoinhaber selbst Anlageentscheidungen über die Konten.

Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig die Finanzportfolioverwaltung nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 3 Kreditwesengesetz (KWG). Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt die Axedo.co Market LTD nicht und handelt daher unerlaubt.

Die Existenz der auf der Webseite genannten Geschäftsadresse in Frankfurt am Main hat die BaFin nicht verifizieren können. Gegenüber Kunden hat die Axedo.co Market LTD auf eine Lizenz der britischen Finanzmarktaufsicht (Financial Conduct Authority, FCA) verwiesen. Über eine solche Lizenz verfügt das Unternehmen jedoch nicht.

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Share Oracle Ltd., Dominica/Online-Handelsplattform bit-capitals.com: BaFin untersagt die unerlaubt betriebene Finanzportfolioverwaltung

Die BaFin hat mit Bescheid vom 26. Februar 2021 gegenüber der Share Oracle Ltd., Dominica, die sofortige Einstellung der unerlaubt betriebenen Finanzportfolioverwaltung angeordnet.

Das Unternehmen eröffnet auf seiner Plattform bit-capitals.com, zuvor navagates.com, Handelskonten für Kunden. Über die Konten soll ein Handel mit Kryptowährungen, Forex-Produkten, Aktien, Indizes, Rohstoffen und finanziellen Differenzkontrakten (Contracts for DifferenceCFD) abgewickelt werden. Dabei trifft die Gesellschaft ohne vorherige Rücksprache mit dem Kontoinhaber selbst Anlageentscheidungen über die Konten.

Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig die Finanzportfolioverwaltung nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 3 Kreditwesengesetz (KWG). Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt die Share Oracle Ltd. nicht und handelt daher unerlaubt.

Bereits mit Meldung vom 23. Februar 2021 hat die BaFin darüber informiert, dass sie Ermittlungen gegen die Gesellschaft aufgenommen hat. Bei dieser Gelegenheit erfolgte zudem der Hinweis, dass keine Verbindung zwischen dem lizenzierten und von der BaFin beaufsichtigen Finanzdienstleistungsinstitut BIT Capital GmbH, Berlin, und der Share Oracle Ltd. bzw. der Handelsplattform bit-capitals.com besteht. Vielmehr bedient sich die Share Oracle Ltd. bei ihrer Geschäftsabwicklung der Bezeichnung Bit Capitals bzw. Bit Capital LLC sowie der Geschäftsadresse der BIT Capital GmbH jeweils ohne deren Zustimmung. Dadurch entsteht der falsche Eindruck, dass Share Oracle Ltd. für das lizenzierte Institut handeln.

Gegenüber Kunden hat Share Oracle Ltd. erklärt, von der BaFin lizenziert zu sein und unter der laufenden Aufsicht durch die BaFin zu stehen. Dies trifft nicht zu.

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BaFin stellt Entschädigungsfall für Greensill Bank AG fest

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 16. März 2021 den Entschädigungsfall für die Greensill Bank AG festgestellt, da das Institut nicht mehr in der Lage war, sämtliche Einlagen seiner Kunden zurückzuzahlen.

Zuvor hatte die BaFin am 15. März 2021 beim Amtsgericht Bremen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die Greensill Bank AG gestellt. Das Amtsgericht Bremen hat daraufhin am 16. März 2021 ein Insolvenzverfahren eröffnet und einen Insolvenzverwalter bestellt.

Die Einlagen der Kunden der Greensill Bank AG sind im Rahmen des Einlagensicherungsgesetzes geschützt. Das Institut gehört der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) an. Mit der Feststellung des Entschädigungsfalles durch die BaFin ist die Voraussetzung gegeben, dass die Entschädigungseinrichtung die Ansprüche der Einleger prüft und bis zu einer Höhe von 100.000 Euro befriedigt – in besonderen Ausnahmefällen bis zu einer Höhe von 500.000 Euro. Die EdB wird in Kürze von sich aus Kontakt zu den Gläubigern des Instituts aufnehmen.

Darüber hinaus ist die Greensill Bank AG Mitglied des Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands Deutscher Banken e.V. Dieser Einlagensicherungsfonds übernimmt nach Maßgabe seines Statuts den Teil der Einlagen, der über die gesetzliche Grenze hinausgeht – und zwar bis zur jeweiligen Sicherungsgrenze.

Hinweis:Kontakt für Anlegerinnen und Anleger

Für Fragen zur Einlagensicherung und Anlegerentschädigung wenden Sie sich bitte an die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH oder den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands Deutscher Banken e.V. Zum Insolvenzverwalter hat das Amtsgericht Bremen Rechtsanwalt Dr. Michael C. Frege, Hamburg, bestellt. Allgemeine Hinweise finden Sie auch in den Fragen und Antworten zum Moratorium.

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Bridgefund/Online-Handelsplattform bridgefund.io: BaFin untersagt die unerlaubt betriebene Finanzportfolioverwaltung und den unerlaubt betriebenen Eigenhandel!

Die BaFin hat mit Bescheid vom 12. Februar 2021 gegenüber der Bridgefund die sofortige Einstellung der unerlaubt betriebenen Finanzportfolioverwaltung sowie des unerlaubt betriebenen Eigenhandels angeordnet.

Das Unternehmen eröffnet auf seiner Plattform bridgefund.io Handelskonten für Kunden. Über die Konten soll ein Handel mit Forex-Produkten, finanziellen Differenzkontrakten (Contracts for DifferenceCFD), Waren und Rohstoffen (commodities), Indizes, Aktien und Kryptowährungen abgewickelt werden. Dabei trifft die Gesellschaft ohne vorherige Rücksprache mit dem Kontoinhaber mittels einer Fernwartungssoftware selbst Anlageentscheidungen über die Konten. Aus den auf der Webseite veröffentlichten Geschäftsbedingungen geht zudem hervor, dass Bridgefund den Verkauf von Finanzinstrumenten zu selbst gestellten Preisen anbietet.

Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig die Finanzportfolioverwaltung nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 3 Kreditwesengesetz (KWG) und den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c KWG. Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt Bridgefund nicht und handelt daher unerlaubt.

Ein Impressum ist auf der o. g. Internetseite nicht vorhanden. Anderweitige Hinweise auf den Geschäftssitz von Bridgefund sind der Internetpräsenz ebenfalls nicht zu entnehmen. In Unterlagen, die der BaFin vorliegen, werden für die Gesellschaft Geschäftsadressen in St. Vincent und die Grenadinen sowie in London benannt.

Im Zusammenhang mit ihrer Geschäftsabwicklung mit Bridgefund haben Kunden falsche Steuerforderungen erhalten. Die gefälschten Schreiben sollen angeblich von einer Handelsplattform zum Erwerb von Kryptowährungen stammen. Dies ist jedoch nicht der Fall.

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