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Fortschritt

Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten haben eine Einigung über ein Lieferkettengesetz erzielt, das darauf abzielt, große Unternehmen zur Verantwortung zu ziehen, wenn sie von Kinder- oder Zwangsarbeit außerhalb der EU profitieren. Die Vereinbarung beinhaltet auch die Anforderung an größere Unternehmen, Pläne zu entwickeln, die sicherstellen, dass ihre Geschäftsmodelle und Strategien im Einklang mit dem Pariser Abkommen zum Klimawandel stehen.

Eine wichtige Neuerung ist, dass Unternehmen vor europäischen Gerichten zur Rechenschaft gezogen werden können, wenn es in ihren Lieferketten Verstöße gegen Menschenrechte gibt. Diese Einigung muss noch formell vom Europaparlament und den EU-Staaten bestätigt werden, was jedoch in der Regel eine Formalität darstellt.

Anna Cavazzini, die Vorsitzende des Binnenmarktausschusses im EU-Parlament, lobte die Vereinbarung als einen Schritt für die Menschenrechte, merkte jedoch an, dass sie strengere Regeln für Klima- und Umweltschutz befürwortet hätte. Sie betonte auch, dass das EU-Lieferkettengesetz über das deutsche Gesetz hinausgehe und eine größere Anzahl von Unternehmen davon betroffen sein würde. Seit Jahresbeginn gilt in Deutschland bereits ein Lieferkettengesetz.

Es ist erwähnenswert, dass der Finanzsektor vorerst von den Bestimmungen ausgeschlossen ist. Die Regeln gelten im Allgemeinen für Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten und einem Mindestumsatz von 150 Millionen Euro. Unternehmen außerhalb der EU fallen unter das Gesetz, wenn sie in der EU einen Umsatz von mehr als 300 Millionen Euro erzielen. Die EU-Kommission wird eine Liste der betroffenen Nicht-EU-Unternehmen veröffentlichen.

Darüber hinaus ermöglicht das Gesetz Schadensersatzansprüche für Betroffene von Verstößen gegen die Sorgfaltspflichten von Unternehmen. Dies ist eine bedeutende Veränderung im Vergleich zum deutschen Lieferkettengesetz, das diese Haftung bisher ausschloss.

Einige Unionspolitiker und Vertreter der Wirtschaft äußerten in der Vergangenheit Bedenken hinsichtlich des Gesetzes. Sie fürchteten einen erhöhten bürokratischen Aufwand für Unternehmen und Wettbewerbsnachteile gegenüber Unternehmen aus Drittstaaten, die nicht von diesen Regeln betroffen sind.
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