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Die Betreiberin der Internetseite blackdiamondswiss.com ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Die BaFin weist darauf hin, dass sie der Betreiberin der Internetseite blackdiamondswiss.com keine Erlaubnis nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen in Deutschland erteilt hat. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.

Auf der Internetseite blackdiamondswiss.com wird der Handel mit Devisen, Rohstoffen, Aktien und Indizes angeboten. Das Unternehmen behauptet wahrheitswidrig, von der BaFin beaufsichtigt zu sein.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

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