Das Unternehmen AUXILIUM von Alexander Knopf muss gerichtliche Niederlage einstecken

Das hatte sich Akexander Knopf vom Unternehmen Auxilium dann wohl auch anders vorgestellt, denn im ersten Prozess war er noch „Sieger“ geblieben und hatte einen kleinen Teilerfolg gegen uns errungen. Damals ging es um eine Einstweilige Verfügung gegen die Redaktion von diebewertung.de. Hier um eine Behauptung die wir zum Thema „Agio“ veröffentlicht hatten.

Nun also das Urteil zu unseren Gunsten, so Thomas Bremer von diebewertung.de, aber natürlich hat auch Alexander Knopf nun noch die Möglichkeit erneut in erufung zu gehen. Das wird ihm sein äußerst brillainter Rechtsanwalt Dr. Lucas Briost von der Kanzlei BrostClassen, dann möglicherweise sogar raten, denn er will ja auch Geld verrdienen.

Wir haben bis zum heutigen Tage nicht verstanden, warum man überhaupt wegen solch eines Vorgangs vor Gericht gezogen ist, aber jeder kann natürlich in Deutschland versuchen sein Recht einzuklagen, auch Alexander Knopf aus Berlin vom Unternehmen Auxilium.

Vielleicht hat Alexander Knopf aber einfach nur das Suchergebnis bei Google gestört, nur mit Verlaub Herr Knopf, darauf haben wir keinen Einfluss.

Nun werden wir, begründet aus diesem Urteil des Landgerichtes Düssedorf, nun weitere juristische Maßnehmen gegen Alexander Knopf prüfen udn ggf. Einleiten, denn natürlich schauen wir uns das jetzt nocheinmal Genauer an, wie es zum ersten Urteil überhaupt kommen konnte.

Ob Sie mit der Kanzlei BrostClassen dann wirklich einen „Hit“ gelandet haben bei der rechtlichen Vertretung, das muss Herr Knopf sicherlich selber entscheiden. Wir haben da eine ganz klare Meinung zu.

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